Welche Gitterboxen darfst du rausgeben?
Fünf Boxen gefordert, drei davon beschädigt
Du schiebst gerade die dritte Gitterbox auf die Tauschfläche. Freitagmorgen, kurz vor neun. Jemand von der Spedition klopft auf den Palettenschein: "Fünf Gitterboxen, Tausch. Steht so drauf." Du schaust auf eure Boxen: Zwei haben verbogene Seitenwände, eine klemmt beim Zusammenklappen. Deine Lagerleiterin Carla ist noch im Meeting.
Du kennst bereits die Quittierung beim Entladen. Hier setzt der Mehrwegtausch an. Die Ware ist angenommen, der Lieferschein unterschrieben. Jetzt will die Spedition ihre Ladungsträger zurück. Aber du gibst nicht einfach fünf Boxen raus, ohne den Zustand zu prüfen und zu dokumentieren.
So dokumentierst du den Tausch auf dem Palettenschein
Du rufst Carla an. Ihre Anweisung: "Prüf jede Box einzeln. Was nicht tauschfähig ist, geht nicht raus."
Dein Vorgehen in fünf Schritten:
- Stückzahl abgleichen: 5 gefordert, 5 bereitstellen.
- Jede Box auf Tauschqualität prüfen: Seitenwände gerade? Klappfunktion intakt? Kennzeichnung lesbar?
- Ergebnis: Zwei Boxen mit verbogenen Wänden und eine mit defekter Klappfunktion fallen durch. Zwei sind tauschfähig.
- Vermerk auf dem Palettenschein: "2 Gitterboxen getauscht, 3 nicht tauschfähig (2x verbogene Seitenwand, 1x Klappfunktion defekt)."
- Gegenzeichnung: Die Speditionsperson unterschreibt. Erst dann gehen die zwei Boxen auf den LKW.
Die Differenz von drei Boxen bleibt offen und wird über das Tauschkonto zwischen deinem Betrieb und der Spedition verrechnet.
🧑🏫 Erkläre es im Kopf: Eine neue Auszubildende fragt dich: "Warum gibst du nicht einfach alle fünf raus? Geht doch schneller." Wie erklärst du ihr in zwei Sätzen, warum das teuer werden kann?
Was kostet eine Rückgabe ohne Dokumentation?
Einweg raus, Mehrweg zurück
Die Gitterboxen aus deinem Tausch sind Mehrwegverpackungen. Aber nicht alles, was bei einer Lieferung ankommt, geht zurück. Die Zuordnung nach dem VerpackG (Verpackungsgesetz):
Mehrweg - geht zurück in den Kreislauf:
- Europalette: Tausch bei jeder Lieferung über den Palettenpool
- Gitterbox: Rückführung über Tauschkonto, Qualitätsprüfung vor Rückgabe
Einweg - wird entsorgt:
- Kartonage: Altpapiersammlung, Abholung durch lizenziertes System
- Stretchfolie: Wertstoffsammlung, Rücknahme über Entsorger
Faustregel: Was einen Pfandwert hat und wiederverwendbar ist, wird getauscht. Was nach einmaligem Gebrauch seinen Zweck erfüllt hat, geht in die Entsorgung.
Drei Folgen, die Carla dir erspart hat
Was wäre passiert, wenn du alle fünf Gitterboxen ohne Vermerk rausgegeben hättest?
- Euer Tauschkonto verschiebt sich: Die Spedition bucht fünf intakte Boxen als erhalten. Euer Betrieb hat aber nur zwei intakte geliefert. Bei über 100 Euro pro Box sind das mindestens 300 Euro Verlust.
- Ohne Vermerk verliert dein Betrieb seine Regressansprüche: Er kann nicht nachweisen, dass die Boxen schon vorher beschädigt waren. Die Beweislast kippt.
- Beschädigte Boxen verlieren ihren Pfandwert: Dein Betrieb zahlt den vollen Pfandbetrag, bekommt aber wertlose Ladungsträger zurück.
Carla fasst es am Telefon zusammen: "Zwei saubere Boxen raus, drei vermerkt, Unterschrift drauf. Kein Geld verschenkt."
Teste dein Wissen
Du nimmst eine Lieferung an. Der Fahrer will sofort fünf Gitterboxen im Tausch zurück. Zwei Boxen haben verbogene Seitenwände. Was machst du zuerst?