Was kostet ein fremdes Bild im Online-Shop?
3.800 Euro für ein einziges Foto
3.800 Euro für ein einziges Foto. So viel hat ein Lifestyle-Bild von Pinterest die Firma letztes Jahr gekostet. Jemand hatte es als Hintergrund für die Shop-Startseite genutzt, ohne die Rechte zu klären.
Deine Kollegin Hanna sitzt Dienstagnachmittag um 14:45 Uhr im Rechtsteam und prüft genau so einen Fall. Auf ihrem Bildschirm: ein Produktfoto von Pinterest, das jemand für den Shop verwenden will. Kein Hinweis auf die fotografierende Person, kein Lizenzhinweis. Die Teamleitung hat gestoppt. Aber warum darf man ein frei zugängliches Bild nicht einfach nutzen?
Urheber, Werk und Nutzungsrecht
Jedes Foto ist automatisch ein Werk im Sinne des Urheberrechts. Die Person hinter der Kamera ist Urheberin oder Urheber. Dieses Recht entsteht ohne Anmeldung, ohne ©-Zeichen, ohne Vertrag.
Andere dürfen das Werk nur nutzen, wenn ein Nutzungsrecht (Lizenz) eingeräumt wird. Zwei Varianten:
- Einfaches Nutzungsrecht: Du darfst das Bild verwenden, aber auch andere können es lizenzieren.
- Ausschließliches Nutzungsrecht: Nur du darfst das Bild nutzen.
Ohne Lizenz gilt: Finger weg. Auch wenn das Bild frei im Netz steht.
Was droht ohne Lizenz?
Spezialisierte Kanzleien durchsuchen das Netz automatisiert per Bilderkennung. Wer ein fremdes Foto ohne Lizenz verwendet, erhält eine Abmahnung:
- Anwaltskosten: 800 bis 1.500 Euro
- Schadensersatz (fiktive Lizenzgebühr): 500 bis 3.000 Euro
- Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Bei erneutem Verstoß Vertragsstrafe ab 5.000 Euro
In Hannas Fall wären das zusammen schnell über 3.000 Euro - für ein Bild, das jemand für "frei" hielt.
⚖️ Vergleich im Kopf: Was ändert sich für deinen Online-Shop, wenn du nur ein einfaches statt ein ausschließliches Nutzungsrecht am Produktfoto hast - und was passiert ganz ohne Lizenz?
Wie sicherst du die Rechte vertraglich ab?
Fünf Punkte für die Vereinbarung
So hätte es bei Hannas Shop laufen müssen: Bevor Produktfotos entstehen, schließt du mit der fotografierenden Person eine Nutzungsrechtsvereinbarung ab. Fünf Punkte gehören hinein:
- Nutzungsdauer - unbefristet oder nur für einen bestimmten Zeitraum?
- Nutzungsgebiet - Deutschland, EU oder weltweit? Ein Online-Shop ist global erreichbar.
- Welche Medien sind erlaubt? Shop, Instagram, Newsletter, Print - jeder Kanal muss einzeln genannt sein.
- Ausschließlichkeit - einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht?
- Bearbeitungsrecht - darfst du zuschneiden, Text einblenden oder Farben anpassen?
Vom Vertrag in die Praxis
Konkretes Beispiel: Dein Betrieb beauftragt eine Fotografin mit 20 Produktfotos. Ihr plant, die besten Bilder auch auf Instagram zu posten.
Die Vereinbarung enthält dann: unbefristete Nutzungsdauer, weltweites Gebiet, als Medien "Online-Shop und Social-Media-Kanäle", einfaches Nutzungsrecht und Bearbeitungsrecht für Zuschnitt und Texteinblendung.
Fehlt auch nur ein Punkt - zum Beispiel "Social Media" als Medium - darfst du die Fotos im Shop zeigen, aber nicht auf Instagram posten. Tust du es trotzdem, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Genau wie bei Hannas Pinterest-Foto.
🧑🏫 Erkläre es im Kopf: Stell dir vor, du erklärst einer neuen Auszubildenden Person, warum ein Foto ohne erkennbaren Urhebervermerk trotzdem geschützt ist - wie würdest du das in zwei Sätzen formulieren?
Teste dein Wissen
Welche rechtlichen Folgen drohen dem Unternehmen bei der ungenehmigten Nutzung des Pinterest-Fotos im Online-Shop?