Darf der Shop das Bild einfach behalten?
Anna prüft Bildrechte - und findet ein Problem
Anna scrollt am Samstag um 10 Uhr im Rechtsteam durch die Bildfreigaben für die neue Kampagne. Zwischen zwei Freigaben poppt eine Mail auf: Ein ehemaliger Werkstudent fordert, alle Fotos von sich aus dem Onlineshop und von Instagram sofort zu löschen. Auf dem Hauptbanner der Startseite trägt er den meistverkauften Outdoor-Rucksack. Anna durchsucht die Unterlagen. Eine schriftliche Einwilligung fehlt. Ohne Nachweis drohen Abmahnung und Schadensersatz - oft mehrere tausend Euro pro Bild.
Was passiert, wenn nicht nur das Foto urheberrechtlich geschützt ist, sondern auch die abgebildete Person eigene Rechte hat? Hier greift das Persönlichkeitsrecht: Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG). Ohne wirksame Einwilligung darf niemand ein erkennbares Foto zu Werbezwecken verbreiten.
Drei Ausnahmen - und warum keine hier greift
§ 23 KUG nennt Ausnahmen, bei denen keine Einwilligung nötig ist:
- Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte - z.B. eine Pressemeldung über eine Branchenmesse
- Personen, die nur als Beiwerk neben einer Landschaft erscheinen - z.B. ein Passant im Hintergrund eines Outdoor-Fotos
- Aufnahmen von Versammlungen und Aufzügen - z.B. Messefotos mit großer Menschenmenge
Keine dieser Ausnahmen trifft auf Annas Fall zu: Der Werkstudent ist Hauptmotiv, sein Gesicht klar erkennbar, das Bild dient kommerzieller Werbung.
Was ein Model-Release enthalten muss
Damit ein Model-Release rechtssicher ist, braucht es sechs Bestandteile:
- Zweck - wofür das Bild genutzt wird (z.B. Produktwerbung im Onlineshop)
- Umfang - welche Medien und Kanäle (Shop, Instagram, Printkatalog)
- Dauer - zeitliche Begrenzung oder unbefristet
- Widerrufsrecht - Hinweis, dass die Einwilligung jederzeit widerrufbar ist
- Vergütung - ob und wie viel gezahlt wird
- Beidseitige Unterschrift
⚖️ Vergleich im Kopf: Beim Urheberrecht schließt du eine Nutzungsrechtsvereinbarung mit dem Fotografen. Beim Persönlichkeitsrecht brauchst du ein Model-Release mit der abgebildeten Person. Worin liegt der Unterschied in der Schutzrichtung?
Was tun, wenn der Widerruf kommt?
Pflichten und Risiken bei Widerruf
So hätte es an Annas Stelle laufen müssen: Model-Release vor dem Shooting, Einwilligung zentral abgelegt, Widerrufsrecht klar geregelt. Jetzt steht der Ernstfall im Posteingang. Der Werkstudent widerruft, und ohne dokumentierte Einwilligung hat der Shop kein Gegenargument.
Die Pflichten bei einem Widerruf:
- Bilder unverzüglich aus allen Kanälen entfernen - Shop, Instagram, Drittanbieter-Plattformen, Caches
- Auch gespeicherte Versionen und Backups löschen oder sperren (Folgenbeseitigung)
- Die Löschung schriftlich bestätigen und dokumentieren
Reagiert der Shop nicht oder zu spät, drohen Unterlassungsklage, Schadensersatz (oft 1.000 bis 5.000 Euro pro Bild) und Abmahnkosten. Dazu kommen die Kosten für ein komplett neues Shooting.
Dein Prozess für die Zukunft
Hätte Anna vor dem Shooting ein vollständiges Model-Release mit allen sechs Bestandteilen unterschreiben lassen und zentral abgelegt, wäre der Widerruf kein Notfall, sondern ein geregelter Prozess: Bilder fristgerecht entfernen, Löschung bestätigen, neues Material einplanen.
🧑🏫 Erkläre es im Kopf: Stell dir vor, du erklärst einer neuen Auszubildenden Person in drei Sätzen, warum ein Model-Release nicht dasselbe ist wie die Nutzungsrechtsvereinbarung mit dem Fotografen - und was passiert, wenn keins vorliegt. Wie würdest du formulieren?
Teste dein Wissen
Ein ehemaliger Werkstudent fordert die Löschung seines Fotos von einem Werbebanner. Welche rechtlichen Grundlagen begründen seinen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung?