Preisangabenverordnung (PAngV)

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Was du nach diesem Konzept kannst 3
  1. Du bist in der Lage, die Vorgaben der PAngV auf konkrete Produktdarstellungen im Onlineshop umzusetzen ,

    indem für 5 Produktbeispiele (Lebensmittel, Kosmetik, Getränke) die korrekten End- und Grundpreise sowie Versand- und MwSt.-Hinweise vollständig ausgezeichnet werden.

  2. Du bist in der Lage, die zentralen Pflichtangaben der Preisangabenverordnung zu benennen ,

    indem mindestens 4 von 5 Anforderungen (Endpreis inkl. MwSt., Grundpreisangabe, Versandkosten, Preisklarheit, unmittelbare Nähe) korrekt aufgezählt werden.

  3. Du bist in der Lage, Preisauszeichnungen in Shopdarstellungen auf Rechtskonformität zu analysieren ,

    indem in 3 Beispielangeboten jeweils mindestens 2 Verstöße identifiziert und mit dem passenden Paragraphen begründet werden.

Was fehlt auf deinen Produktseiten?

15 Kaffeesorten, kein einziger Grundpreis

Mittwochnachmittag, 13:15 Uhr im Compliance-Büro. Du prüfst 15 neue Kaffeesorten, die heute Abend im Onlineshop live gehen sollen. Preis pro Packung steht drin, Produktbild passt, Beschreibung ist fertig. Deine Teamleitung schaut kurz drüber: "So können die nicht online gehen. Da fehlt was."

Jeder fehlerhafte Artikel kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auslösen. Bei 15 Produkten sind schnell mehrere tausend Euro fällig, noch bevor ein einziges Paket rausgeht. Was genau fehlt?

Fünf Pflichtangaben der PAngV

Die Preisangabenverordnung (PAngV) legt fest, wie Preise gegenüber Endverbraucher:innen dargestellt werden müssen. Fünf Anforderungen sind zentral:

  1. Endpreis inklusive Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile
  2. Bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche: ein Grundpreis pro Mengeneinheit (z.B. pro kg oder pro Liter)
  3. Angabe der Versandkosten oder ein Link zur Versandkostentabelle
  4. Eindeutige Zuordnung des Endpreises zum Produkt (Preisklarheit)
  5. Alle Hinweise (inkl. MwSt., Versandkosten) in unmittelbarer Nähe zum Endpreis

Bei den Kaffeebohnen fehlt der Grundpreis. Eine 250-g-Packung für 8,90 Euro braucht zusätzlich die Angabe pro Kilogramm: 35,60 €/kg.

📌 Sonderfall Rabatt-Werbung: Bewirbst du eine Preissenkung (Streichpreis, Aktionspreis), greift zusätzlich § 11 PAngV (seit Omnibus-Richtlinie 28.05.2022): Der durchgestrichene Vorher-Preis muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage sein. Diese Regel ist Schwerpunkt der Karte "Rabattstrategien und Skonto".
⚖️ Vergleich im Kopf: Ein Sofa für 899 Euro und eine 500-ml-Flasche Olivenöl für 6,50 Euro - welches der beiden Produkte braucht einen Grundpreis und warum?

Welche Verstöße erkennst du?

Die korrigierte Produktseite

Zurück zu deinen 15 Kaffeesorten. So sieht die korrigierte Produktseite aus, die deine Teamleitung freigeben würde:

Arabica Crema, 250 g 8,90 € (35,60 €/kg) inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten

Endpreis, Grundpreis in Klammern, Steuer- und Versandhinweis direkt darunter. Dasselbe Muster gilt für alle Produkte, die nach Gewicht, Volumen oder Länge verkauft werden.

Drei Angebote prüfen

Prüfe diese drei Angebote, bevor du die Auflösung liest:

A - Bio-Olivenöl, 500 ml: "Nur 7,49 €! Versandkostenfrei ab 50 €."

B - Handcreme, 75 ml: "8,90 € inkl. MwSt., zzgl. Versand. Grundpreis: siehe Produktdetails."

C - Espresso-Bohnen, 500 g: "12,50 €. Versandkosten auf Anfrage."

Die Verstöße im Detail

A: Grundpreis fehlt (Öl wird nach Volumen verkauft, korrekt wäre 14,98 €/l). Hinweis "inkl. MwSt." fehlt in unmittelbarer Nähe zum Preis.

B: Grundpreis nicht direkt sichtbar, sondern hinter einem Klick versteckt. Versandkosten nicht beziffert und kein Link zur Übersicht.

C: Grundpreis fehlt (korrekt wäre 25,00 €/kg). "Versandkosten auf Anfrage" ist unzulässig - die Höhe oder ein Link muss angegeben werden.

🧑‍🏫 Erkläre es im Kopf: Stell dir vor, du erklärst einer neuen Person im Team in drei Sätzen, worauf sie bei jeder Produktseite achten muss, damit keine Abmahnung droht - wie formulierst du?

Teste dein Wissen

Du prüfst 15 neue Kaffeesorten im Compliance-Büro. Ein Produkt zeigt nur den Gesamtpreis. Welche Angabe musst du ergänzen, um einen Verstoß gegen § 4 PAngV zu vermeiden?

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