Darf der Shop eine Kundin aus Madrid einfach umleiten?
Eine Bestellung aus Spanien, drei rote Flags
Eine Kundin aus Madrid öffnet Donnerstagnachmittag um 14:15 Uhr den deutschen Online-Shop deines Ausbildungsbetriebs. Drei Sekunden später ist sie auf der spanischen Variante gelandet — automatisch umgeleitet anhand ihrer IP-Adresse. Sie wollte aber das deutsche Sortiment sehen. Im Checkout-Schritt taucht das zweite Problem auf: Sie kann nur "Lieferung nach Deutschland" auswählen. Beim Bezahlen ist der PayPal-Button für Auslandskunden gesperrt.
Beim Thema Informationspflichten beim Onlineauftritt hast du gesehen, dass deutsche und EU-Regeln zu Impressum und Datenschutz greifen. Bei grenzüberschreitenden EU-Bestellungen kommt eine weitere Schicht dazu: die Geoblocking-Verordnung (VO (EU) 2018/302). Sie ist seit dem 03.12.2018 anwendbar und verbietet, dass Online-Händler EU-Kund:innen aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsangehörigkeit anders behandeln.
Drei Verbote nach Art. 3, 4 und 5
Die Verordnung verbietet drei Diskriminierungstypen:
- Zugangsdiskriminierung (Art. 3): Der Händler darf ausländische EU-Kund:innen nicht aussperren oder ohne deren ausdrückliche Zustimmung auf eine andere Sprach- oder Länderversion umleiten. Maßgeblich ist die Wahl der Kundin — nicht die IP-Adresse.
- AGB-Diskriminierung (Art. 4): Wenn der Händler in ein Land liefert, dürfen Preise, Liefer- und Vertragsbedingungen nicht je nach Wohnsitz unterschiedlich ausfallen. Ein Sneaker für 99 € für deutsche Kunden und 129 € für italienische — verboten.
- Zahlungsdiskriminierung (Art. 5): Akzeptiert der Shop bestimmte Zahlungsmittel (z. B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte), darf er sie nicht für ausländische EU-Kund:innen sperren. Auch zusätzliche Gebühren wegen des Wohnsitzes sind unzulässig.
Bußgelder bei Verstößen: bis zu 300.000 € nach § 228 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 Nr. 3 TKG (Telekommunikationsgesetz, seit TKG-Modernisierung 01.12.2021; vorher § 149 TKG a.F.). Zuständige Aufsicht: die Bundesnetzagentur (§ 116 TKG).
🎬 Vorstellung: Stell dir den Checkout deines Lieblings-Shops vor. Würde eine Studentin aus Lissabon dort dieselben Bezahl- und Lieferoptionen sehen wie du?
Welche drei Stellen prüfst du im Shop konkret?
Drei Checkpoints im Audit
Wenn dein Team die Geoblocking-Konformität prüft, schaut es an drei konkreten Stellen genau hin:
- Startseite/Landingpage: Erfolgt eine automatische Umleitung anhand der IP-Adresse? Wenn ja, muss die Kundin (a) deutlich darauf hingewiesen werden und (b) jederzeit zur Originalversion zurückkehren können. Eine "Soft-Frage" ("Möchtest du auf die spanische Version wechseln? Ja / Nein, hier bleiben") ist zulässig — eine automatische Umleitung ohne Wahl ist es nicht (Art. 3).
- Checkout — Versandauswahl: Bietet der Shop Versand in EU-Länder an, müssen alle EU-Kund:innen dieselben Bedingungen sehen. Liefert der Shop nicht in andere EU-Länder, ist das zulässig — aber Art. 4 verlangt, dass ausländische Kund:innen die Bestellung trotzdem aufgeben dürfen, wenn sie selbst für die Abholung sorgen (z. B. Lieferung an eine deutsche Adresse).
- Checkout — Zahlungsarten: Werden bestimmte Zahlungsmittel akzeptiert, müssen sie für alle EU-Kund:innen gleichermaßen verfügbar sein. Eine Bonitätsprüfung pro Wohnsitz oder eine pauschale Sperre für ausländische SEPA-Mandate verstößt gegen Art. 5.
Eine konkrete Korrektur für unseren Eingangsfall
Zurück zur Madrider Kundin: Drei Korrekturen reichen, damit dein Shop konform wird.
- Umleitung deaktivieren oder durch eine optionale Sprach-Auswahl ersetzen ("Auf Spanisch fortfahren? — Hier bleiben (DE)").
- Versandauswahl auf alle EU-Länder erweitern oder zumindest die Bestellung mit Lieferadresse in einem EU-Land akzeptieren, in das der Shop liefert.
- PayPal-Sperre für Auslandskunden aufheben — Identitätsprüfung gerne, Sperre nicht.
⚖️ Vergleich im Kopf: Shop A leitet automatisch um und sperrt PayPal für Auslandskunden. Shop B fragt nach der Sprachpräferenz und akzeptiert PayPal von allen EU-Kund:innen. Welcher Shop entspricht der Geoblocking-VO?
Wann darfst du trotzdem unterscheiden?
Drei zulässige Ausnahmen
Die Geoblocking-VO verbietet keine wirtschaftlich oder rechtlich begründete Differenzierung. Drei klassische Fälle sind weiterhin zulässig:
- Kein Versand ins Ausland: Wer als kleiner Händler nur innerhalb Deutschlands liefert, muss seine Versandzonen nicht erweitern. Aber: Eine ausländische EU-Kundin muss die Bestellung trotzdem aufgeben dürfen, wenn sie eine deutsche Lieferadresse angibt (z. B. Familie, Spediteur).
- Länderspezifische Steuerregistrierung: Wer im EU-Ausland keine USt-Identifikationsnummer hat und über der OSS-Schwelle von 10.000 € liegt, darf — bis er sich registriert — Bestellungen aus diesem Land ablehnen. Diese Ausnahme ist eng auszulegen.
- Urheberrechtlich gebundene Inhalte: Streaming-Dienste, E-Books oder digitale Spiele mit territorialen Lizenzen sind aus dem Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen (Art. 1 Abs. 5). Für klassische Online-Shops mit physischen Produkten gilt das nicht.
In allen Fällen gilt: Die Beschränkung muss vor dem Bestellabschluss klar kommuniziert werden — versteckte Sperren im Checkout sind unzulässig.
Marias Sneaker, Lissabons Kundin
Maria, die Sneaker-Händlerin aus der Marktplätze-Karte, verkauft physische Ware. Wenn sie nur nach Deutschland liefert, ist das zulässig — aber sie muss eine Lissaboner Kundin die Bestellung mit deutscher Versandadresse aufgeben lassen. Sperrt Maria den Login oder zeigt sie andere Preise je nach IP, verstößt sie gegen Art. 3 und Art. 4. Bußgeld-Risiko: bis 300.000 €.
Die Faustregel: Differenzieren darfst du nach der gewählten Lieferadresse — aber nie nach Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder IP der Kundin.
🧑🏫 Erkläre es im Kopf: Stell dir vor, du erklärst einer neuen Auszubildenden Person in zwei Sätzen den Kernunterschied zwischen "darf nicht ins Ausland liefern" und "verbotenes Geoblocking" — wie formulierst du das?
Teste dein Wissen
Dein Betrieb möchte PayPal für Kund:innen aus dem EU-Ausland sperren, während deutsche Kund:innen es nutzen dürfen. Welcher Rechtsverstoß liegt hier vor?