Warum darf dieser Button nicht so heißen?
Ein Klick, kein Vertrag?
Was ist falsch an einem Button mit der Aufschrift "Bestellung abschließen"? Montagvormittag, 10:30 Uhr. Dein Rechtsteam prüft die Checkout-Seite eines neuen Onlineshops vor dem Go-Live. Du klickst dich bis zur letzten Seite: Preis und Versandkosten stehen weiter oben, direkt über dem Button ist nur ein Gutscheinfeld. Auf dem Button steht "Bestellung abschließen".
Ohne korrekte Button-Lösung kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Dazu drohen Abmahnungen ab 3.000 Euro. Zwei Dinge stimmen hier nicht: der Button-Text und die fehlenden Pflichtangaben direkt über dem Button.
Was muss auf dem Button stehen?
§ 312j Abs. 3 BGB verlangt: Der Bestellbutton muss klarmachen, dass ein Klick eine Zahlungspflicht auslöst. Die Kundschaft muss vor dem Klick erkennen, dass sie Geld schuldet.
Zulässig sind Formulierungen, die die Zahlungspflicht eindeutig ausdrücken - etwa "zahlungspflichtig bestellen", "kostenpflichtig bestellen" oder "jetzt kaufen". Unzulässig sind Texte wie "Weiter", "Bestellung abschließen", "Bestellen" oder "Kaufen" allein - sie verschleiern die Zahlungspflicht. Fehlt der eindeutige Hinweis, ist die Bestellung rechtlich nicht bindend.
Welche Angaben gehören direkt über den Button?
Getrennt vom Button-Text verlangt § 312j Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 5 bis 7, 8, 14 und 15 EGBGB sieben Pflichtangaben, die unmittelbar vor dem Bestellbutton sichtbar sein müssen:
- Wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung (Nr. 1)
- Gesamtpreis inklusive Steuern und Abgaben (Nr. 5)
- Grundpreis pro Mengeneinheit, falls vorhanden (Nr. 6)
- Liefer-, Versand- und alle sonstigen Kosten (Nr. 7)
- Zusätzliche Kosten bei Dauerschuldverhältnissen (Nr. 8)
- Vertragsdauer bzw. Bedingungen der Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen (Nr. 14)
- Mindestdauer der Verpflichtungen des Verbrauchers (Nr. 15)
"Weiter oben auf der Seite" reicht nicht. Die Angaben müssen beim Klick auf den Button ohne Scrollen sichtbar sein.
⚖️ Vergleich im Kopf: Shop A zeigt Gesamtpreis und Versandkosten direkt über dem Button. Shop B zeigt dieselben Angaben nur im Warenkorb weiter oben auf der Seite. Wo liegt der rechtliche Unterschied?
Was muss sich an der Checkout-Seite ändern?
Drei Verstöße und ihre Korrekturen
So hätte die Checkout-Seite vom Montagmorgen aussehen müssen:
- Button-Text "Bestellung abschließen" verschleiert die Zahlungspflicht. Richtig wäre "zahlungspflichtig bestellen" (§ 312j Abs. 3 BGB).
- Gesamtpreis (49,90 €) und Versandkosten (4,99 €) stehen nur weiter oben, nicht direkt über dem Button. Sie müssen unmittelbar über dem Button platziert sein (§ 312j Abs. 2 BGB).
- Wesentliche Eigenschaften der Ware fehlen über dem Button komplett. Artikelbezeichnung, Menge und Produkteigenschaften gehören direkt darüber.
Ohne diese drei Änderungen ist der Vertrag anfechtbar und der Shop abmahngefährdet. Mit ihnen kann der Go-Live stattfinden.
🧑🏫 Erkläre es im Kopf: Stell dir vor, du erklärst einer neuen Person im Rechtsteam in zwei Sätzen, warum "Bestellung abschließen" auf einem Bestellbutton nicht ausreicht - wie würdest du formulieren?
Teste dein Wissen
Ein Kunde beschwert sich, dass der Button „Bestellung abschließen“ in deinem Onlineshop keine Zahlungspflicht erkennen lässt. Begründe, warum dieser Buttontext rechtlich unzulässig ist.