1.500 Euro Abmahnung wegen einer fehlenden Zeile?
Ergebnis: Abmahnung trotz korrekter AGB
1.500 Euro Abmahnkosten. Eine Widerrufsfrist, die von 14 Tagen auf über 12 Monate anwächst. Hunderte mögliche Retouren. Das droht, wenn auf einer Produktseite Pflichtinformationen fehlen.
Deine Kollegin Mia sitzt Dienstag um 15:15 Uhr im Rechtsteam vor einer neuen Produktseite. Drauf stehen Produktbild, Beschreibung und Bruttopreis. Sonst nichts. Die Kollegin für die rechtliche Prüfung ist krank, ab morgen läuft eine Werbekampagne auf genau diese Seite.
Was passiert, wenn die AGB korrekt eingebunden sind, aber andere gesetzliche Pflichtangaben fehlen? Genau das regelt Art. 246a EGBGB - die vorvertraglichen Informationspflichten.
Welche Angaben müssen vor dem Kauf sichtbar sein?
Bei B2C-Fernabsatzverträgen verlangt Art. 246a EGBGB mindestens diese Angaben vor der Bestellung:
- Identität des Unternehmens (Name, Anschrift, Telefon) - Kundschaft weiß, wer Vertragspartner ist
- Gesamtpreis inklusive Steuern - Schutz vor versteckten Kosten
- Versandkosten und Lieferbedingungen - Kostentransparenz vor dem Kauf
- Zahlungsbedingungen - keine Überraschung im Checkout
- Widerrufsbelehrung mit Muster-Formular - sichert das 14-tägige Rückgaberecht
- Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen bei Abos - Schutz vor ungewollter Bindung
Diese Pflichten gelten nur für B2C-Geschäfte. Im B2B-Bereich entfallen drei zentrale Punkte: die Widerrufsbelehrung (ein Büroausstatter, der 500 Stühle für eine Firma bestellt, hat kein gesetzliches Widerrufsrecht), die Grundpreispflicht nach PAngV und die strengen Formvorgaben für dauerhafte Datenträger.
Mias Seite hat nur den Bruttopreis. Mindestens fünf Angaben fehlen.
⚖️ Vergleich im Kopf: Ein Onlineshop verkauft Druckerpatronen an Privatkund:innen und an Unternehmen. Welche der sechs Pflichtangaben braucht die B2C-Produktseite, die im B2B-Geschäft wegfallen dürfen?
Welche Folgen drohen, wenn die Pflichtangaben fehlen?
Zwei Fälle, zwei Konsequenzen
Was passiert, wenn Mia die Seite trotzdem freischaltet? Zwei typische Konstellationen zeigen die Folgen:
Fall 1 - Widerrufsbelehrung fehlt komplett: Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen. Sie verlängert sich auf 12 Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB). Jede Bestellung in diesem Zeitraum kann ohne Begründung widerrufen werden. Bei 200 Bestellungen pro Kampagnentag wird das Retourenrisiko enorm. Zusätzlich ist die fehlende Belehrung ein typischer Abmahngrund.
Fall 2 - Versandkosten und Anbieteridentität fehlen: Die Kundschaft kann den Vertrag wegen fehlerhafter Preisangabe anfechten. Gleichzeitig droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder die Wettbewerbszentrale - Kosten ab 1.500 Euro plus strafbewehrte Unterlassungserklärung.
In beiden Fällen wird die Vertragsbindung unsicher, weil die Kundschaft mehr Rücktritts- und Anfechtungsmöglichkeiten erhält.
So hätte Mia vorgehen müssen
Seite nicht freischalten. Fehlende Angaben ergänzen: Identität, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Lieferbedingungen. Kampagnenstart um einen Tag verschieben. Ein Tag Verzögerung kostet einen Bruchteil dessen, was eine Abmahnung oder hunderte Widerrufe verursachen.
🧑🏫 Erkläre es im Kopf: Stell dir vor, du erklärst einer neuen Auszubildenden Person, warum ein Onlineshop mit korrekten AGB trotzdem abgemahnt werden kann, wenn die Produktseite unvollständig ist - wie formulierst du das in zwei Sätzen?
Teste dein Wissen
Welche Fristverlängerung droht einem Onlineshop bei vollständig fehlender Widerrufsbelehrung im B2C-Fernabsatz?