Audiovisuelle Medien beschaffen

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Was du nach diesem Konzept kannst 3
  1. Du bist in der Lage, die Beschaffung hochauflösender Produktmedien über Herstellerportale umzusetzen ,

    indem für mindestens 3 Produkte Freisteller, Lifestyle-Bilder und Videos in geeigneter Auflösung abgerufen, Dateinamenkonventionen eingehalten und Nutzungsrechte dokumentiert werden.

  2. Du bist in der Lage, die technische Qualität beschaffter Produktmedien zu analysieren ,

    indem an mindestens 3 Mediendateien Auflösung, Kompressionsartefakte, Farbprofil und Mobile-Eignung anhand definierter Schwellwerte geprüft werden.

  3. Du bist in der Lage, die Eignung eines Produktvideos für die mobile Ansicht zu beurteilen ,

    indem anhand von Dateigröße, Ladezeit, Auflösung und Lesbarkeit eingeblendeter Texte eine begründete Freigabe- oder Nachbearbeitungsempfehlung gegeben wird.

Warum sieht das Video am Desktop gut aus, aber am Smartphone nicht?

Desktop-Vorschau vs. Smartphone-Realität

Am Desktop: scharfes Bild, kräftige Farben, jedes Detail erkennbar. Am Smartphone: matschig, verlaufend, Produktdetails verschwunden. Deine Kollegin Layla steht Samstagnachmittag um 15:15 Uhr im Produktmanagement genau vor diesem Kontrast. Sie hat ein Produktvideo vom Herstellerportal heruntergeladen. 14 weitere Artikel brauchen noch Medienmaterial, Saisonstart ist Montag. Jeder Artikel ohne brauchbares Video kostet rund 20 Prozent Klickrate.

Was passiert, nachdem du die Nutzungsrechte für Herstellermedien geklärt hast? Dann beginnt die eigentliche Beschaffung. Und dort entscheidet sich, ob das Material im Shop funktioniert oder zum Problem wird.

In drei Schritten vom Herstellerportal in den Shop

Die meisten Hersteller stellen Produktmedien über ein Brand-Portal oder DAM-System (Digital Asset Management) bereit. So gehst du vor:

  1. Logge dich im Portal ein und suche den Artikel. Lade pro Produkt mindestens drei Medientypen herunter: Freisteller (freigestelltes Produktbild, PNG, mind. 2000 px Kantenlänge), Lifestyle-Bild (Produkt im Einsatz, JPG) und Video (MP4, mind. 1080p).
  2. Benenne jede Datei nach betrieblicher Konvention, z.B. marke_artikelnr_medientyp_aufloesung.dateiendung. So findet jede Person im Team die richtige Datei sofort.
  3. Dokumentiere die Nutzungsrechte pro Datei: Welche Lizenz gilt? Für welche Kanäle (Shop, Social Media, Print)? Wie lange? Die Angaben findest du meist direkt im Download-Bereich des Portals.
🎬 Vorstellung: Öffne in Gedanken das Herstellerportal, das du aus deinem Betrieb kennst. Welche drei Medientypen würdest du für einen neuen Sneaker herunterladen?

Wann ist ein Produktmedium gut genug für den Shop?

Vier Schwellwerte für die Qualitätsprüfung

Bevor eine Mediendatei in den Shop geht, prüfst du vier Kriterien:

  1. Bilder brauchen eine Auflösung von mindestens 2000 px an der langen Kante, damit die Zoom-Funktion scharfe Details zeigt. Videos mindestens 720p, besser 1080p.
  2. Zoome auf 100 % in Kanten und Farbübergänge. Kompressionsartefakte erkennst du an Blockbildung oder Treppeneffekten. Sind sie sichtbar, ist die Datei zu stark komprimiert.
  3. Webbilder brauchen das Farbprofil sRGB. Ein falsches Profil (z.B. Adobe RGB) lässt Farben auf den meisten Bildschirmen flauer wirken als im Original.
  4. Bei Videos zählt die Mobile-Eignung: Dateigröße unter 15 MB, damit die Ladezeit im mobilen Netz unter 3 Sekunden bleibt. Eingeblendete Texte müssen bei 375 px Bildschirmbreite noch lesbar sein.

Laylas Video auf dem Prüfstand

Zurück zu Laylas Situation: Ihr Video hat 42 MB und 1080p Auflösung, aber die Schriftgröße im eingeblendeten Produktnamen ist für Smartphones zu klein. Zwei von vier Kriterien fallen durch (Dateigröße und Textlesbarkeit). Die Empfehlung: Video in einer mobiloptimierten Version beim Hersteller anfordern oder intern nachbearbeiten. Dateigröße reduzieren, Texteinblendung vergrößern. Erst danach freigeben.

🤔 Frage dich: Schätze: Wie viel Prozent der Produktvideos von Herstellerportalen bestehen alle vier Qualitätskriterien beim ersten Download ohne Nachbearbeitung?

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Layla lädt ein Produktvideo aus dem Herstellerportal herunter. Warum ist die bloße Übernahme in den Onlineshop ohne Prüfung der Nutzungsrechte rechtlich riskant?

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