Voraussetzungen für Zahlungsverzug

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Was du nach diesem Konzept kannst 3
  1. Du bist in der Lage, die rechtlichen Voraussetzungen für den Eintritt des Zahlungsverzugs nach § 286 BGB zu erläutern ,

    indem die drei Kernvoraussetzungen (fällige Forderung, Mahnung bzw. kalendergemäße Bestimmung, Vertretenmüssen) sowie die 30-Tage-Regel nach § 286 Abs. 3 BGB beschrieben werden — einschließlich des Vorbehalts, dass die Regel gegenüber Verbrauchern nur greift, wenn auf die Verzugsfolge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung ausdrücklich hingewiesen wurde.

  2. Du bist in der Lage, das Datum des Verzugseintritts in konkreten Fällen zu berechnen ,

    indem für drei Fallbeispiele mit unterschiedlichen Zahlungsfristen (festes Datum, 14-Tage-Frist, ohne Frist mit Mahnung) das korrekte Verzugsdatum ermittelt wird.

  3. Du bist in der Lage, eine rechtswirksame Mahnung zur Herbeiführung des Zahlungsverzugs zu erstellen ,

    indem ein Musteranschreiben an säumige Kundschaft mit allen erforderlichen Bestandteilen (Bezug auf Rechnung, eindeutige Zahlungsaufforderung, neue Frist, Hinweis auf Verzugsfolgen) verfasst wird.

Warum braucht eine Rechnung eine Mahnung und die andere nicht?

Selins zwei Rechnungen

Freitagvormittag, 12:15 Uhr in der Rechtsabteilung. Selin hat zwei überfällige Rechnungen vor sich. Rechnung A: "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang", datiert auf den 1. März, eingegangen am selben Tag. Rechnung B: kein Zahlungsdatum, keine Frist, ebenfalls vom 1. März. Beide seit drei Wochen unbezahlt.

Der Auftrag lautet: "Schreib dem Kunden mit Rechnung B eine Mahnung. Bei A ist das nicht nötig." Bei 12.000 Euro Rechnungssumme stehen mehrere hundert Euro Verzugszinsen auf dem Spiel. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Zahlungsverzug eintritt?

Drei Voraussetzungen nach § 286 BGB

Zahlungsverzug setzt nach § 286 BGB drei Dinge voraus:

  1. Fällige Forderung: Die Zahlungsfrist muss abgelaufen sein.
  2. Mahnung oder kalendergemäße Bestimmung: Nennt die Rechnung ein festes Datum oder eine berechenbare Frist, tritt Verzug automatisch ein. Fehlt beides, braucht es erst eine Mahnung.
  3. Vertretenmüssen: Die Kundschaft muss die Verspätung zu verantworten haben. Höhere Gewalt schließt Verzug aus.

Sonderfall: Die 30-Tage-Regel (§ 286 Abs. 3 BGB) setzt eine äußere Grenze. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein, auch ohne Mahnung. Bei Verbraucher:innen gilt das allerdings nur, wenn die Rechnung ausdrücklich auf die Verzugsfolgen hinweist.

🎬 Vorstellung: Du sitzt neben Selin und schaust auf beide Rechnungen. Rechnung A hat eine 14-Tage-Frist, Rechnung B hat nichts. Bei welcher Rechnung fehlt die zweite Voraussetzung?

Wie berechnest du das Verzugsdatum - und wie sieht die Mahnung aus?

Drei Fälle, drei Verzugsdaten

Selins Rechnungen lassen sich in drei typische Fälle einordnen:

Fall 1 - festes Datum: "Zahlbar bis 15. März." Verzug tritt am 16. März automatisch ein. Keine Mahnung nötig.

Fall 2 - berechenbare Frist (Selins Rechnung A): "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang." Eingang am 1. März, Frist endet am 15. März. Verzug ab dem 16. März, ohne Mahnung.

Fall 3 - keine Frist (Selins Rechnung B): Ohne Datum oder Frist braucht es eine Mahnung. Verzug tritt erst ein, sobald die Mahnung zugeht und die darin gesetzte Frist verstreicht.

So schreibt Selin die Mahnung für Rechnung B

Eine rechtswirksame Mahnung braucht vier Bestandteile:

  1. Bezug auf die offene Rechnung (Nummer, Datum, Betrag)
  2. Eindeutige Zahlungsaufforderung
  3. Konkrete neue Zahlungsfrist
  4. Hinweis auf Verzugsfolgen (Verzugszinsen, Mahnkosten)

Selins Mahnung für Rechnung B könnte so lauten: "Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Rechnung Nr. 2024-0387 vom 01.03. über 12.000,00 Euro ist bisher nicht beglichen. Wir fordern Sie auf, den offenen Betrag bis zum 04.04. auf das genannte Konto zu überweisen. Nach Ablauf dieser Frist befinden Sie sich in Zahlungsverzug. Wir behalten uns die Geltendmachung von Verzugszinsen und Mahnkosten vor."

Ergebnis: Rechnung A läuft durch die 14-Tage-Frist automatisch in Verzug, Rechnung B wird durch die Mahnung abgesichert. Kein Geld verschenkt, kein Schritt vergessen.

🤔 Frage dich: Dein Kollege behauptet: "Nach 30 Tagen ist jede Rechnung automatisch im Verzug, egal ob Mahnung oder nicht." Warum stimmt das bei Verbraucher:innen nicht ohne Weiteres?

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Selin prüft, ob bei Rechnung A (14 Tage nach Rechnungseingang, seit 3 Wochen unbezahlt) eine Mahnung erforderlich ist. Welche rechtliche Begründung trifft zu?

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