Regelmäßige Verjährungsfrist

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Was du nach diesem Konzept kannst 3
  1. Du bist in der Lage, die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren nach §§ 195, 199 BGB zu erklären ,

    indem Beginn (Schluss des Jahres der Entstehung und Kenntnis) und Ende der Frist anhand eines konkreten Forderungsbeispiels korrekt beschrieben werden.

  2. Du bist in der Lage, das genaue Datum der Verjährung einer offenen Forderung zu berechnen ,

    indem in 3 von 4 Fällen mit unterschiedlichen Rechnungsdaten der korrekte Verjährungseintritt taggenau ermittelt wird.

  3. Du bist in der Lage, die Wirkung von Hemmung und Neubeginn der Verjährung durch Rechtsverfolgungsmaßnahmen zu analysieren ,

    indem anhand eines gerichtlichen Mahnbescheids dargelegt wird, ab welchem Zeitpunkt die Frist gehemmt ist und wie sich der neue Verjährungseintritt verschiebt.

Wann genau verjährt eine unbezahlte Rechnung?

3.200 Euro auf der Kippe

Kann dein Betrieb 3.200 Euro verlieren, nur weil eine Rechnung zu lange in der Ablage lag? Ja. An einem Montagvormittag im Dezember 2025 fällt dir beim Abgleich offener Posten eine Rechnung auf: 3.200 Euro, ausgestellt am 14. März 2022, Zahlungsziel längst abgelaufen. Kein Zahlungseingang, keine Mahnung, kein Vermerk. Der Kaufvertrag kam damals per Auftragsbestätigung im Onlineshop zustande, die Forderung ist rechtlich wirksam.

Trotzdem kann der Kunde bald die Zahlung verweigern. Der Grund: die regelmäßige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB. Sie beträgt 3 Jahre, beginnt aber nicht am Rechnungsdatum. Stattdessen startet sie am Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und dein Betrieb davon Kenntnis hatte.

So berechnest du das Verjährungsdatum

Die Berechnung folgt drei Schritten:

  1. Entstehungsjahr bestimmen: Die Rechnung wurde am 14. März 2022 fällig. Die Forderung ist 2022 entstanden.
  2. Fristbeginn festlegen: Die Verjährung beginnt nicht sofort, sondern erst am 31. Dezember 2022 (Schluss des Entstehungsjahres).
  3. Drei Jahre addieren: Vom 01.01.2023 laufen drei volle Kalenderjahre. Die Forderung verjährt am 31. Dezember 2025.

Heute ist Dezember 2025. Deinem Betrieb bleiben nur noch wenige Wochen. Handelt niemand, sind die 3.200 Euro verloren, weil der Kunde sich auf die Verjährung berufen kann.

⚖️ Vergleich im Kopf: Was wäre das Verjährungsdatum, wenn die Frist direkt am Rechnungsdatum (14. März 2022) starten würde - und warum wäre diese Berechnung falsch?

Wie lässt sich die Verjährung noch stoppen?

Der gerichtliche Mahnbescheid als Notbremse

Deine Ausbilderin handelt sofort und beantragt einen gerichtlichen Mahnbescheid. Ein solcher Antrag hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

Hemmung bedeutet: Die Frist steht still, solange das Mahnverfahren läuft. Stellt dein Betrieb den Antrag am 18. Dezember 2025, wird die Verjährung ab diesem Tag angehalten. Die verbleibenden 13 Tage bis zum 31.12.2025 laufen nicht weiter. Erst wenn das Verfahren endet, tickt die Restfrist wieder - plus eine Nachlauffrist von 6 Monaten (§ 204 Abs. 2 BGB), falls weniger als 6 Monate übrig waren.

Wichtig: Hemmung ist nicht dasselbe wie Neubeginn. Bei einem Neubeginn (z.B. durch ein Anerkenntnis des Schuldners nach § 212 BGB) startet die komplette 3-Jahres-Frist von vorn. Die Hemmung durch den Mahnbescheid stoppt die Frist nur - sie setzt sie nicht zurück.

Ergebnis: 3.200 Euro gesichert

Durch den rechtzeitigen Antrag bleibt die Forderung durchsetzbar. Ohne den Mahnbescheid hätte dein Betrieb am 1. Januar 2026 keine rechtliche Handhabe mehr gehabt.

🧑‍🏫 Erkläre es im Kopf: Stell dir vor, du erklärst einer neuen Auszubildenden Person den Unterschied zwischen Hemmung und Neubeginn der Verjährung in je einem Satz - wie würdest du formulieren?

Teste dein Wissen

Du prüfst im Dezember 2025 offene Forderungen. Eine Rechnung vom 14. März 2022 wurde nie bezahlt. Erkläre einem Kollegen, wann die Verjährung für diese Forderung eintritt und warum.

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