Was kostet ein unvollständiges Impressum?
1.800 Euro für drei Fehler
1.800 Euro Abmahnkosten. Diesen Betrag findet Selin am Samstag um 11 Uhr im Compliance-Büro auf einem Anwaltsschreiben. Eine Wettbewerbskanzlei hat den Onlineshop ihres Ausbildungsbetriebs abgemahnt: Impressum unvollständig, Datenschutzerklärung erst nach drei Klicks erreichbar, AGB-Link auf der Bestellseite defekt. Frist für die Unterlassungserklärung: zehn Tage. Ohne Korrektur droht eine einstweilige Verfügung, die den Shop komplett stilllegt.
Stationärer Handel vs. Online-Vertrieb klärt, wie sich Kundenkontakt und Logistik unterscheiden - jetzt geht es um die gesetzlichen Informationspflichten, die nur für den Online-Vertrieb gelten. Was genau muss im Impressum stehen?
Sieben Pflichtangaben nach § 5 DDG
Seit Mai 2024 regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, Nachfolger des TMG) die Impressumspflicht. Jeder Onlineshop braucht diese sieben Angaben:
- Name und Anschrift (Anbieterkennzeichnung, bei juristischen Personen mit Rechtsform)
- Kontaktdaten - mindestens E-Mail-Adresse
- Vertretungsberechtigte bei juristischen Personen (z.B. Geschäftsführung einer GmbH)
- Eintrag im Handelsregister mit Registergericht und Registernummer
- USt-ID nach § 27a UStG
- Zuständige Aufsichtsbehörde bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten
- Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen bei reglementierten Berufen
⚖️ Vergleich im Kopf: Im Ladengeschäft hängt ein Schild mit Name und Adresse an der Tür. Welche der sieben Online-Pflichtangaben haben im stationären Handel kein Gegenstück - und warum verlangt das Gesetz sie online zusätzlich?
Wo müssen Datenschutz und AGB im Shop stehen?
Vier Kriterien für rechtskonforme Platzierung
Selins Abmahnung zeigt: Die Pflichtangaben müssen nicht nur vorhanden, sondern korrekt platziert sein. Vier Kriterien bestimmen, ob ein Shop DSGVO und DDG einhält:
- Erreichbarkeit - Impressum, Datenschutzerklärung und AGB von jeder Shopseite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar. Ein dauerhafter Footer-Link auf jeder Unterseite erfüllt das.
- Verständlichkeit - klare Sprache, keine unverständlichen Rechtsfloskeln. Die DSGVO verlangt Informationen "in präziser, transparenter und leicht zugänglicher Form".
- Korrekte Platzierung - Datenschutzerklärung und Impressum als eigene Seiten. AGB müssen vor Vertragsschluss abrufbar und speicherbar sein (z.B. als PDF).
- Dauerhafte Verfügbarkeit - kein defekter Link, keine temporär gesperrten Seiten. Auch nach einem Relaunch müssen alle Pflichtseiten funktionieren.
Zusätzliche Pflichten bei EU-Versand und regulierten Produkten
Verkauft ein Shop EU-weit oder führt regulierte Waren, kommen weitere Pflichtangaben hinzu:
EU-weiter Versand (Verbraucherrechterichtlinie, VSBG):
- Hinweis auf zuständige Verbraucherschlichtungsstelle und Teilnahmebereitschaft (§ 36 VSBG)
- Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular
- Versandkosten und Lieferzeiten pro Zielland
Wichtig: Der frühere Link zur OS-Plattform der EU-Kommission (Art. 14 ODR-VO) ist seit dem 20.07.2025 abgeschaltet (VO (EU) 2024/3228). Vorhandene OS-Links auf Shop-Seiten müssen entfernt werden — sonst Abmahnrisiko wegen irreführender Verbraucherinformation. § 36 VSBG (Schlichtungs-Hinweis) gilt weiterhin.
Lebensmittelverkauf (LMIV, Verordnung 1169/2011):
- Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration
- Kennzeichnung der 14 Hauptallergene
- Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
🧑🏫 Erkläre es im Kopf: Stell dir vor, du erklärst einer neuen Auszubildenden Person anhand von Selins Abmahnung, welche drei Fehler der Shop hatte und was bei jedem Fehler konkret zu ändern ist - wie formulierst du das in je einem Satz?
Teste dein Wissen
Selin muss das Impressum des Onlineshops rechtssicher gestalten. Welche Angabe ist nach § 5 Abs. 1 DDG zwingend erforderlich, um die Identifikation des Diensteanbieters zu ermöglichen?