Informationspflichten beim Onlineauftritt (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB-Verfügbarkeit)

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Was du nach diesem Konzept kannst 3
  1. Du bist in der Lage, die DSGVO-konforme Sichtbarkeit der Datenschutzerklärung und AGB in einem Onlineshop zu bewerten ,

    indem ein vorgelegter Beispielshop anhand einer Checkliste mit mindestens 4 Kriterien (Erreichbarkeit, Verständlichkeit, Platzierung, dauerhafte Verfügbarkeit) bewertet und Mängel benannt werden.

  2. Du bist in der Lage, die gesetzlichen Pflichtangaben für den Onlineauftritt eines Händlers nach § 5 DDG (Nachfolger des TMG seit 14.05.2024) zu benennen ,

    indem mindestens 6 von 7 Pflichtangaben (Anbieterkennzeichnung, USt-ID, Aufsichtsbehörde, Handelsregister, Vertretungsberechtigte, Kontaktdaten, Berufsbezeichnung) korrekt benannt werden.

  3. Du bist in der Lage, zusätzliche Informationspflichten für internationale Märkte und regulierte Produkte zu analysieren ,

    indem für 2 Fallbeispiele (z. B. EU-weiter Versand, Lebensmittelverkauf) jeweils mindestens 3 zusätzliche Pflichtangaben mit Rechtsgrundlage genannt werden.

Was kostet ein unvollständiges Impressum?

1.800 Euro für drei Fehler

1.800 Euro Abmahnkosten. Diesen Betrag findet Selin am Samstag um 11 Uhr im Compliance-Büro auf einem Anwaltsschreiben. Eine Wettbewerbskanzlei hat den Onlineshop ihres Ausbildungsbetriebs abgemahnt: Impressum unvollständig, Datenschutzerklärung erst nach drei Klicks erreichbar, AGB-Link auf der Bestellseite defekt. Frist für die Unterlassungserklärung: zehn Tage. Ohne Korrektur droht eine einstweilige Verfügung, die den Shop komplett stilllegt.

Stationärer Handel vs. Online-Vertrieb klärt, wie sich Kundenkontakt und Logistik unterscheiden - jetzt geht es um die gesetzlichen Informationspflichten, die nur für den Online-Vertrieb gelten. Was genau muss im Impressum stehen?

Sieben Pflichtangaben nach § 5 DDG

Seit Mai 2024 regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, Nachfolger des TMG) die Impressumspflicht. Jeder Onlineshop braucht diese sieben Angaben:

  1. Name und Anschrift (Anbieterkennzeichnung, bei juristischen Personen mit Rechtsform)
  2. Kontaktdaten - mindestens E-Mail-Adresse
  3. Vertretungsberechtigte bei juristischen Personen (z.B. Geschäftsführung einer GmbH)
  4. Eintrag im Handelsregister mit Registergericht und Registernummer
  5. USt-ID nach § 27a UStG
  6. Zuständige Aufsichtsbehörde bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten
  7. Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen bei reglementierten Berufen
⚖️ Vergleich im Kopf: Im Ladengeschäft hängt ein Schild mit Name und Adresse an der Tür. Welche der sieben Online-Pflichtangaben haben im stationären Handel kein Gegenstück - und warum verlangt das Gesetz sie online zusätzlich?

Wo müssen Datenschutz und AGB im Shop stehen?

Vier Kriterien für rechtskonforme Platzierung

Selins Abmahnung zeigt: Die Pflichtangaben müssen nicht nur vorhanden, sondern korrekt platziert sein. Vier Kriterien bestimmen, ob ein Shop DSGVO und DDG einhält:

  1. Erreichbarkeit - Impressum, Datenschutzerklärung und AGB von jeder Shopseite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar. Ein dauerhafter Footer-Link auf jeder Unterseite erfüllt das.
  2. Verständlichkeit - klare Sprache, keine unverständlichen Rechtsfloskeln. Die DSGVO verlangt Informationen "in präziser, transparenter und leicht zugänglicher Form".
  3. Korrekte Platzierung - Datenschutzerklärung und Impressum als eigene Seiten. AGB müssen vor Vertragsschluss abrufbar und speicherbar sein (z.B. als PDF).
  4. Dauerhafte Verfügbarkeit - kein defekter Link, keine temporär gesperrten Seiten. Auch nach einem Relaunch müssen alle Pflichtseiten funktionieren.

Zusätzliche Pflichten bei EU-Versand und regulierten Produkten

Verkauft ein Shop EU-weit oder führt regulierte Waren, kommen weitere Pflichtangaben hinzu:

EU-weiter Versand (Verbraucherrechterichtlinie, VSBG):

  • Hinweis auf zuständige Verbraucherschlichtungsstelle und Teilnahmebereitschaft (§ 36 VSBG)
  • Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular
  • Versandkosten und Lieferzeiten pro Zielland
Wichtig: Der frühere Link zur OS-Plattform der EU-Kommission (Art. 14 ODR-VO) ist seit dem 20.07.2025 abgeschaltet (VO (EU) 2024/3228). Vorhandene OS-Links auf Shop-Seiten müssen entfernt werden — sonst Abmahnrisiko wegen irreführender Verbraucherinformation. § 36 VSBG (Schlichtungs-Hinweis) gilt weiterhin.

Lebensmittelverkauf (LMIV, Verordnung 1169/2011):

  • Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration
  • Kennzeichnung der 14 Hauptallergene
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
🧑‍🏫 Erkläre es im Kopf: Stell dir vor, du erklärst einer neuen Auszubildenden Person anhand von Selins Abmahnung, welche drei Fehler der Shop hatte und was bei jedem Fehler konkret zu ändern ist - wie formulierst du das in je einem Satz?

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Selin muss das Impressum des Onlineshops rechtssicher gestalten. Welche Angabe ist nach § 5 Abs. 1 DDG zwingend erforderlich, um die Identifikation des Diensteanbieters zu ermöglichen?

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