Ausbildungsvertrag und Arbeitsvertrag

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Was du nach diesem Konzept kannst 3
  1. Du bist in der Lage, die nach §11 BBiG erforderlichen Bestandteile eines Ausbildungsvertrags zu identifizieren ,

    indem mindestens 8 von 12 nach §11 Abs. 1 BBiG (i.d.F. der Modernisierung 2020) geforderten Pflichtangaben (Name/Anschrift, Art/Gliederung/Ziel der Berufsausbildung, Beginn/Dauer, Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung und Zusammensetzung, Vergütung/Ausgleich von Überstunden, Urlaub, Kündigungsvoraussetzungen, Hinweis auf Tarifverträge, Form des Ausbildungsnachweises) korrekt aufgezählt werden.

  2. Du bist in der Lage, die rechtlichen Unterschiede zwischen Ausbildungsvertrag und Arbeitsvertrag zu vergleichen ,

    indem mindestens 4 Unterscheidungsmerkmale (Zweck, Kündigungsschutz, Vergütung, Probezeit, anwendbares Gesetz) in einer Tabelle einander gegenübergestellt und anhand eines E-Commerce-Fallbeispiels je einem Vertragstyp korrekt zugeordnet werden.

  3. Du bist in der Lage, die rechtliche Zulässigkeit einer Kündigung nach der Probezeit zu beurteilen ,

    indem an 2 Fallbeispielen aus dem E-Commerce die Zulässigkeit der Kündigung unter Bezug auf §22 BBiG begründet wird.

Kann dein Betrieb dir nach der Probezeit einfach kündigen?

Ergebnis: Dein Ausbildungsvertrag schützt dich

Nein. Dein Betrieb kann dir nach der Probezeit nicht wegen Auftragsmangel kündigen. Genau das unterscheidet deinen Ausbildungsvertrag vom Arbeitsvertrag.

Freitagvormittag, 09:30 Uhr, HR-Büro. Du sitzt dort, weil jemand aus dem Versandteam gestern den Schreibtisch geräumt hat. Befristeter Arbeitsvertrag, Auftragsflaute, nicht verlängert. Deine Teamleitung hatte dir abends geschrieben: "Wir müssen reden, die Auftragslage betrifft uns alle." Jetzt willst du wissen: Trifft es dich als nächstes?

Rechte und Pflichten im dualen System klären, was Azubis und Betriebe einander schulden. Jetzt geht es darum, welcher Vertrag diese Pflichten rechtlich absichert.

Fünf Unterschiede im Überblick

Auftragsmangel ist kein "wichtiger Grund" im Sinne des §22 BBiG. Dein Betrieb hat die Pflicht, dich auszubilden - unabhängig von der aktuellen Auftragslage.

🤔 Frage dich: Wie würdest du vorgehen, wenn dein Betrieb dir nach der Probezeit schriftlich kündigt und als Grund "wirtschaftliche Schwierigkeiten" angibt?

Was muss in deinem Ausbildungsvertrag stehen?

Zwölf Pflichtangaben nach §11 BBiG

Jeder Ausbildungsvertrag muss nach §11 BBiG diese Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift beider Vertragsparteien
  2. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung
  3. Beginn und Dauer der Ausbildung
  4. Ausbildungsstätte und Maßnahmen außerhalb
  5. Tägliche Ausbildungszeit
  6. Dauer der Probezeit
  7. Höhe und Zusammensetzung der Vergütung
  8. Vergütung oder Ausgleich von Überstunden
  9. Dauer des Urlaubs
  10. Kündigungsvoraussetzungen
  11. Hinweis auf geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
  12. Form des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)

Fehlt eine Angabe, kann die IHK die Eintragung verweigern. Ohne Eintragung ist die Ausbildung nicht gültig.

Kündigung nach der Probezeit: Zwei Fälle

Fall 1: Ein Online-Händler kündigt das Ausbildungsverhältnis nach sieben Monaten. Begründung: Die Bestellzahlen sind um 40% eingebrochen, die Ausbildung sei nicht mehr finanzierbar.

Bewertung: Nicht zulässig. Wirtschaftliche Gründe sind kein wichtiger Grund nach §22 Abs. 2 BBiG. Der Betrieb muss die Ausbildung fortsetzen.

Fall 2: Im Fulfillment-Center werden wiederholt Versandprotokolle gefälscht. Nach zwei Abmahnungen kündigt der Betrieb das Ausbildungsverhältnis fristlos.

Bewertung: Zulässig. Wiederholte schwere Pflichtverletzung trotz Abmahnung ist ein wichtiger Grund nach §22 Abs. 2 BBiG.

🧑‍🏫 Erkläre es im Kopf: Stell dir vor, du erklärst einer neuen auszubildenden Person im E-Commerce, warum ihr Ausbildungsvertrag sie anders schützt als der befristete Arbeitsvertrag der Kolleg:in im Versand - welche zwei Punkte nennst du zuerst?

Teste dein Wissen

Dein Betrieb möchte dir wegen Auftragsmangel kündigen. Warum ist dies nach der Probezeit rechtlich unzulässig?

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