Warum gibt die Reederei den Container nicht frei?
"Beim Flugzeug hat eine Kopie gereicht!"
"Die Reederei gibt den Container nicht frei." Mia legt den Hörer auf. Donnerstagvormittag, 12:00 Uhr im Versandbereich. Nur eine Kopie des Bill of Lading wurde nach Hamburg gefaxt. Das Original liegt noch auf dem Schreibtisch. Daneben der Air Waybill für eine Luftfrachtsendung aus New York. Davon hat eine Kopie problemlos gereicht. Jeder Tag Standzeit im Hafen kostet 250 Euro, und die Ware wird für eine Kundenaktion am Montag gebraucht.
Was passiert, wenn deine Sendung nicht per LKW mit CMR-Frachtbrief reist, sondern per Containerschiff oder Frachtflugzeug? Dann greifen drei andere Transportdokumente.
Drei Dokumente, drei Verkehrswege
Jedes Dokument gehört zu einem Verkehrsträger:
- Ladeschein - Binnenschifffahrt. Pflichtangaben: Absender und Empfänger, Bezeichnung des Gutes, Menge oder Gewicht, Ablieferungsort.
- Bill of Lading (B/L, deutsch: Konnossement) - Seeschifffahrt. Pflichtangaben: Shipper und Consignee, Bezeichnung des Gutes, Lade- und Löschhafen, Anzahl der Originale.
- Air Waybill (AWB) - Luftfracht. Pflichtangaben: Shipper und Consignee, Abflug- und Zielflughafen, Art und Gewicht des Gutes.
Ladeschein und B/L sind Wertpapiere. Der AWB ist ein reiner Frachtbrief. Genau dieser Unterschied erklärt, warum Mias Container festsitzt.
🧑🏫 Erkläre es im Kopf: Erkläre jemandem ohne Lager-Erfahrung in einem Satz, warum beim B/L das Original nötig ist, beim AWB aber nicht.
Warum braucht das B/L ein Original?
Drei rechtliche Funktionen im Vergleich
Alle drei Dokumente teilen die Beweisfunktion: Sie belegen, dass ein Frachtvertrag besteht und welche Ware übergeben wurde. Der AWB beweist z.B., dass die Airline 500 kg Elektronik aus New York übernommen hat.
Ladeschein und B/L besitzen als Wertpapiere zwei zusätzliche Funktionen:
- Sperrfunktion: Ohne Vorlage des Originals keine Auslieferung. Genau das blockiert Mias Container in Hamburg. Beim Ladeschein gilt dasselbe: Ohne Original gibt die Binnenschifffahrt die Ladung nicht frei.
- Traditionsfunktion: Die Übergabe des Dokuments ersetzt die Übergabe der Ware. Ein B/L lässt sich verkaufen, während das Schiff noch auf See ist. Wer das Papier besitzt, hat den Anspruch auf die Ladung.
Der AWB besitzt nur die Beweisfunktion. Deshalb reichte für die New Yorker Sendung eine Kopie: Die Airline liefert an die Person, die sich als Empfänger ausweist.
B/L gegen AWB: Vier Aspekte, vier Folgen
Vier Aspekte trennen B/L und AWB in der Praxis:
- B/L hat Wertpapiereigenschaft, AWB nicht. Folge: Wer das B/L hält, kontrolliert die Ware.
- Das B/L ist durch Indossament (Übertragungsvermerk) an Dritte übertragbar, der AWB nicht. Folge: Ware auf See kann den Besitzer wechseln, Luftfracht nicht.
- Beim B/L gibt es meist 3 Originale mit Sperrwirkung, beim AWB ohne. Folge: Geht ein B/L-Original verloren, verzögert sich die Auslieferung.
- Auslieferung beim B/L nur gegen Original, beim AWB genügt ein Identitätsnachweis. Folge: Ohne B/L-Original steht der Container im Hafen.
So hätte es bei Mias Sendung laufen müssen: B/L-Original per Kurier nach Hamburg statt per Fax. Container am selben Tag freigegeben, kein Standgeld.
Teste dein Wissen
Mia arbeitet im Versandbereich und soll eine Containersendung per Schiff abwickeln. Welches Dokument ist dabei zwingend als Original vorzulegen?