An wen geht welche Schadensmeldung?
"Die beiden müssen heute noch raus"
"Die beiden müssen heute noch raus, sonst ist die Frist durch." Deine Teamleiterin Lena legt dir Montagmorgen um 5 Uhr zwei Schadensvorgänge auf den Schreibtisch im Dispositionsbüro. Vorgang 1: Euer Betrieb hat direkt ein Transportunternehmen beauftragt, 150 kg Maschinenteile nach Stuttgart zu bringen. Die Ware kam beschädigt an, Warenwert 1.500 Euro. Vorgang 2: Eine Spedition hat den Versand von 500 kg Elektronikbauteilen organisiert und an ein Subunternehmen weitergegeben. Warenwert: 8.200 Euro. Auch hier Schaden.
Lena fragt: "An wen richtest du welche Meldung?" Die Antwort hängt davon ab, ob ein Frachtvertrag oder ein Speditionsvertrag vorliegt.
Drei Pflichten aus dem Frachtvertrag
Ein Frachtvertrag (§407 HGB) entsteht, wenn dein Betrieb direkt ein Transportunternehmen beauftragt. Das Transportunternehmen wird zum Frachtführer und übernimmt drei Hauptpflichten:
- Das Gut zum vereinbarten Ort befördern
- Es an die empfangende Person abliefern
- Es während des gesamten Transports schützen (Obhutspflicht)
Zwei Dokumente können den Vertrag begleiten: Der Frachtbrief (§408 HGB) hält fest, wer versendet, wer empfängt und was transportiert wird - er ist auf Verlangen auszustellen. Der Ladeschein (§444 HGB) ist optional: Er wird nur ausgestellt, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren. Wird er ausgestellt, ist er ein Wertpapier und verbrieft das Recht am Gut - wer den Ladeschein besitzt, darf die Ware verlangen.
🎬 Vorstellung: Lenas Vorgang 1 passt genau hierher: Dein Betrieb hat direkt das Transportunternehmen beauftragt. Das ist ein Frachtvertrag - die Schadensmeldung geht also an den Frachtführer.
Was unterscheidet die beiden Verträge?
Organisation statt Beförderung
Vorgang 1 ist gelöst. Aber bei Vorgang 2 lief der Transport über eine Spedition. Was ändert sich?
Beim Speditionsvertrag (§453 HGB) befördert das beauftragte Unternehmen die Ware nicht selbst. Die Spedition organisiert die Versendung: Sie wählt geeignete Frachtführer aus, koordiniert Routen und kümmert sich um Zollformalitäten. Die Schadensmeldung bei Vorgang 2 geht deshalb an die Spedition, nicht an das Subunternehmen.
Haftung berechnen: 8,33 SZR pro Kilogramm
Der Frachtführer haftet nach §425 HGB für Verlust und Beschädigung während des Transports. §431 HGB setzt eine Höchstgrenze von 8,33 SZR pro Kilogramm. SZR (Sonderziehungsrechte) sind eine Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds. Ein SZR entspricht rund 1,25 € (Stand IWF Mai 2026 - täglich schwankend). Im Beispiel rechnen wir mit 1,25 €.
Bei besonders wertvollen Sendungen lässt sich die Höchstgrenze über eine Wertdeklaration im Frachtbrief (§449 HGB) anheben - gegen einen Zuschlag haftet der Frachtführer bis zum deklarierten Wert. §431 Abs. 3 HGB regelt bei Verzögerungsschäden eine Haftungsbegrenzung auf das Dreifache der Fracht. Im internationalen Verkehr nach CMR (Art. 23) gilt eine Haftungshöchstgrenze von 8,33 SZR/kg.
Vorgang 1 (150 kg, Warenwert 1.500 EUR): 150 × 8,33 × 1,25 = 1.562 EUR Höchstgrenze (Stichtags-Kurs). Da 1.562 > 1.500: voller Ersatz.
Vorgang 2 (500 kg, Warenwert 8.200 EUR): 500 × 8,33 × 1,25 = 5.206 EUR Höchstgrenze (Stichtags-Kurs). Da 5.206 < 8.200: dein Betrieb bleibt auf rund 2.994 EUR sitzen - es sei denn, eine Wertdeklaration nach §449 HGB war vereinbart.
Vier Unterschiede auf einen Blick
🧑🏫 Erkläre es im Kopf: Deine Kollegin schickt dir eine WhatsApp-Nachricht: "Worin unterscheiden sich Frachtvertrag und Speditionsvertrag?" Welcher Satz fasst es für sie zusammen?
Wann lohnt sich ein Speditionsvertrag?
Lenas Vorgänge gelöst
Zurück zu Lenas Frage vom Montagmorgen: Vorgang 1 war ein Frachtvertrag. Dein Betrieb hat direkt das Transportunternehmen beauftragt, also geht die Schadensmeldung an den Frachtführer. Bei 150 kg und 1.500 Euro Warenwert deckt die Haftungshöchstgrenze den vollen Schaden.
Vorgang 2 war ein Speditionsvertrag. Die Spedition hat den Transport organisiert und an ein Subunternehmen weitergegeben. Deine Meldung geht an die Spedition, nicht an das Subunternehmen. Die Spedition klärt intern mit dem Frachtführer. Bei 8.200 Euro Warenwert und einer Höchstgrenze von rund 5.206 Euro (Stichtags-Kurs) bleiben aber rund 2.994 Euro ungedeckt - sofern keine Wertdeklaration nach §449 HGB vereinbart wurde.
Drei Vorteile bei komplexen Auslandsversendungen
Ein Onlinehändler verschickt täglich Pakete nach Frankreich, Polen und in die Schweiz. Warum wählt er einen Speditionsvertrag statt einzelner Frachtverträge?
- Die Spedition übernimmt die gesamte Organisationsleistung: Routen planen, Umschlagplätze buchen, Zwischenlager koordinieren. Der Händler gibt eine Sendung ab und kümmert sich um nichts weiter.
- Sendungen mehrerer Auftraggeber:innen werden zu Sammelladungen gebündelt. Das senkt die Frachtkosten pro Paket deutlich.
- Dokumente, Einfuhrbestimmungen, Verzollung - bei Versand in die Schweiz (Nicht-EU) übernimmt die Spedition die komplette Zollabwicklung. Beim Frachtvertrag müsste der Händler das selbst erledigen.
🤔 Frage dich: Was wäre die Folge, wenn der Onlinehändler für jeden einzelnen Versand in die Schweiz einen eigenen Frachtvertrag abschließt - bei Zoll, Kosten und Aufwand?
Teste dein Wissen
Lena erklärt dir § 407 HGB. Welche der folgenden Aussagen beschreibt die Obhutspflicht des Frachtführers korrekt?