Lernfeld 8: Güter versenden

Frachtkosten aus Frachttabellen ermitteln

Lerninhalt aus der Ausbildung zum Fachlagerist:in

Frachtkosten aus Frachttabellen ermitteln

Warum steht auf der Frachtrechnung ein anderes Gewicht als auf der Waage?

Die Rechnung, die nicht aufgeht

300 kg auf der Waage. 480 kg auf der Rechnung. Freitagvormittag, 10:45 Uhr im Versandbüro. Du sollst eine Frachtrechnung über 340 Euro für eine Sendung nach Wien prüfen. Laut Waage wiegt die Ware 300 kg, doch der Spediteur hat 480 kg als Frachtgewicht angesetzt. Deine Kollegin tippt auf die Palettenmaße: "Schau dir mal die Abmessungen an." Vor dir liegt die aufgeschlagene Frachttabelle.

Gibst du die Rechnung ungeprüft frei, zahlt der Betrieb bei vier solchen Sendungen pro Monat rund 560 Euro zu viel. Reklamierst du fälschlich, setzt der Spediteur 25 Euro Mahngebühren plus Verzugszinsen an.

Realgewicht ist nicht gleich Frachtgewicht

Die Unterscheidung zwischen Frachtführer und Spediteur ist die Grundlage dafür, wessen Frachttabelle du prüfst: Der Spediteur organisiert den Transport und kalkuliert mit eigenen Tarifen. In genau diesen Tarifen steckt die Erklärung.

Speditionen rechnen nicht immer nach dem Gewicht auf der Waage ab. Bei sperrigen, leichten Gütern wäre der Laderaum voll, bevor das Gewichtslimit erreicht ist. Deshalb existieren zwei Gewichtsarten:

  • Realgewicht: Das tatsächliche Gewicht der Sendung auf der Waage.
  • Volumengewicht: Ein rechnerisches Gewicht, das sich aus den Abmessungen ergibt.

Abgerechnet wird immer der höhere Wert. Dieser heißt maßgebliches Frachtgewicht.

Welches Gewicht zählt für die Frachtkosten?

So berechnest du das Volumengewicht

Für den Straßengüterverkehr gilt ein gängiger Umrechnungsfaktor:

Volumengewicht (kg) = Länge (m) × Breite (m) × Höhe (m) × 333

Der Faktor 333 bedeutet: Ein Kubikmeter Laderaum wird mit 333 kg bewertet. Jeder Spediteur legt diesen Faktor in seinen Tarifbedingungen fest. Im Straßentransport ist 333 kg/cbm der Standardwert. In der Luftfracht liegt er bei 167 kg/cbm, weil Laderaum dort noch knapper ist.

Nach der Berechnung vergleichst du Volumengewicht und Realgewicht. Der höhere Wert ist das maßgebliche Frachtgewicht, das in die Frachttabelle eingeht.

Die 300-kg-Sendung nach Wien durchgerechnet

Zurück zu deiner Sendung. Die Palette hat folgende Maße: 1,20 m × 0,80 m × 1,50 m.

Schritt 1 - Volumen berechnen: 1,20 × 0,80 × 1,50 = 1,44 cbm

Schritt 2 - Volumengewicht berechnen: 1,44 cbm × 333 kg/cbm = 479,5 kg, aufgerundet 480 kg

Schritt 3 - Vergleich: Realgewicht: 300 kg. Volumengewicht: 480 kg. Das Volumengewicht ist höher.

Ergebnis: Das maßgebliche Frachtgewicht beträgt 480 kg. Die Kollegin hatte recht: Die Abmessungen der Palette sind der Grund für das höhere Frachtgewicht auf der Rechnung.

Wie liest du den richtigen Betrag aus der Frachttabelle ab?

Aufbau einer typischen Frachttabelle

Frachttabellen sind als Matrix aufgebaut. Die Zeilen zeigen Gewichtsstufen (z.B. "bis 100 kg", "bis 250 kg"). Die Spalten zeigen Relationszonen, also Entfernungsbereiche zwischen Versand- und Empfangsort. Jeder Spediteur teilt sein Liefergebiet in nummerierte Zonen ein. Wien ab Dortmund liegt bei diesem Spediteur in Zone 5.

Ob du Stückgut oder Sammelgut versendest, bestimmt dabei den Tarifbereich der Tabelle. Für die Einzelsendung nach Wien gilt der Stückgut-Tarif:

Am Kreuzungspunkt von Gewichtsstufe und Zone findest du den Basistarif in Euro.

Den Frachtbetrag für die Wien-Sendung ablesen

Für die Ablesung brauchst du zwei Angaben:

  1. Maßgebliches Frachtgewicht: 480 kg
  2. Relationszone: Zone 5 (Dortmund nach Wien)

Jetzt gehst du in der Tabelle zur Gewichtsstufe, die das Frachtgewicht einschließt. 480 kg fällt in die Stufe "bis 500 kg". In der Spalte Zone 5 liest du ab: 340 Euro.

Das ist genau der Betrag auf der Rechnung. Die Frachtrechnung ist korrekt, obwohl die Ware nur 300 kg wiegt. Das Volumengewicht von 480 kg bestimmt den Preis.

Was passiert, wenn Zuschläge oder Mindestbeträge ins Spiel kommen?

Zuschläge für besondere Anforderungen

Der Tabellenwert ist nicht immer der Endbetrag. Speditionen erheben Zuschläge für Sendungen mit besonderen Anforderungen. Die häufigsten:

  • Gefahrgutzuschlag: Für Sendungen mit gefährlichen Stoffen (z.B. Chemikalien, Lithium-Batterien). Typisch: 15-25% auf den Basistarif.
  • Eilzuschlag: Für Sendungen mit verkürzter Lieferzeit. Typisch: 25-50% auf den Basistarif.
  • Zuschlag für Sondermaße: Für überlange oder überbreite Sendungen.

Beispiel: Deine Wien-Sendung enthält Lithium-Batterien. Der Spediteur berechnet 20% Gefahrgutzuschlag: 340 Euro × 1,20 = 408 Euro. Die Abweichung vom Tabellengrundwert beträgt 68 Euro, also genau 20%. Ursache: Gefahrgutzuschlag laut Tarifbedingungen.

Wenn der Mindestfrachtbetrag greift

Viele Speditionen legen einen Mindestfrachtbetrag fest. Das ist der Betrag, der mindestens anfällt, egal wie leicht oder klein die Sendung ist. Liegt der Tabellenwert unter dem Mindestbetrag, wird der Mindestbetrag berechnet.

Beispiel: Eine kleine Sendung (15 kg, Zone 2) ergibt laut Tabelle 65 Euro. Der Mindestfrachtbetrag des Spediteurs liegt bei 80 Euro. Der Endbetrag ist daher 80 Euro, nicht 65 Euro. Die Abweichung: 15 Euro bzw. rund 23% über dem Tabellenwert. Ursache: Mindestfrachtklausel.

Der Mindestbetrag sichert die Kostendeckung der Spedition, denn jede Sendung verursacht Fixkosten für Abholung, Umschlag und Zustellung.

Wie sieht die vollständige Frachtkostenprüfung aus?

Alle Prüfschritte auf einen Blick

Die Prüfung der Frachtrechnung folgt einem festen Ablauf:

  1. Maßgebliches Frachtgewicht ermitteln: Realgewicht (300 kg) und Volumengewicht (480 kg) vergleichen. Der höhere Wert zählt: 480 kg.
  2. Relationszone bestimmen: Dortmund nach Wien = Zone 5.
  3. Basistarif ablesen: 480 kg in Stufe "bis 500 kg", Zone 5 = 340 Euro.
  4. Zuschläge prüfen: Keine besonderen Anforderungen bei dieser Sendung.
  5. Mindestfracht prüfen: 340 Euro liegt über dem Mindestbetrag von 80 Euro.
  6. Ergebnis: 340 Euro. Die Rechnung ist korrekt.

Jetzt bist du dran: Eine neue Sendung kalkulieren

Eine zweite Sendung wartet auf deine Prüfung: 45 kg Realgewicht, Palettenmaße 1,20 m × 0,80 m × 1,50 m, Ziel Zone 3, Eilzuschlag 30%. Der Mindestfrachtbetrag liegt bei 80 Euro.

Geh alle sechs Schritte durch. Nutze die Frachttabelle von Seite 3 und berechne den Endbetrag.

Tipp: Beginne mit dem Volumengewicht. Die Palettenmaße kommen dir bekannt vor.

Lernziele

  • Den Einfluss von Zuschlägen und Mindestfrachtbeträgen auf das Kalkulationsergebnis untersuchen, indem an 2 von 3 vorgegebenen Berechnungsbeispielen die Einzelkomponenten (Basistarif, Zuschlagsart, Mindestbetrag) schriftlich aufgeschlüsselt werden, die Abweichung vom Tabellengrundwert in Prozent beziffert wird und die Ursache der Abweichung auf die jeweilige Zuschlagsregel zurückgeführt wird
  • Das maßgebliche Frachtgewicht aus Real- und Volumengewicht berechnen, indem bei 4 von 5 vorgegebenen Sendungen (mit Angabe von Abmessungen und tatsächlichem Gewicht) das frachtrelevante Gewicht nach dem Umrechnungsfaktor des Spediteurs korrekt berechnet wird
  • Frachtkosten für eine Sendung aus einer Frachttabelle berechnen, indem bei 3 von 4 Aufgaben (mit Angabe von Gewicht, Relationszone und Tarif) der korrekte Tabellenwert abgelesen und der Endbetrag mit maximal 2% Abweichung berechnet wird
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