Lernfeld 8: Güter versenden

Frachtführer und Spediteur

Lerninhalt aus der Ausbildung zum Fachlagerist:in

Frachtführer und Spediteur

Wer haftet, wenn die Lieferung beschädigt ankommt?

Transportschaden: Das Telefonat mit der Spedition

Zwei Kartons mit gebrochenen Holzteilen stehen am Wareneingang. Du greifst zum Telefon und rufst die Spedition an, denn auf dem Frachtbrief steht ihr Name. Die Person am Telefon sagt: "Wir haben den Transport nur organisiert. Gefahren ist ein Subunternehmer. Wenden Sie sich an den." Dein Ausbilder schaut dich an und will wissen, gegen wen der Betrieb den Schaden geltend machen kann. Beim Thema Verkehrsträger hast du gesehen, dass für jede Transportaufgabe der passende Verkehrsweg gewählt wird. Jetzt geht es einen Schritt weiter: Wer übernimmt welche Rolle bei der Abwicklung, und wer steht gerade, wenn etwas schiefgeht?

Zwei Rollen, zwei Verträge

Das HGB trennt klar zwischen zwei Akteuren:

Frachtführer (§ 407 HGB):

  • Schließt einen Frachtvertrag ab
  • Transportiert das Gut selbst mit eigenem Personal und Fahrzeugen
  • Typische Aufgaben: Beladen, Befördern, Entladen, Gut vor Schäden sichern

Spediteur (§ 453 HGB):

  • Schließt einen Speditionsvertrag ab
  • Organisiert den Transport, führt ihn aber nicht selbst durch
  • Typische Aufgaben: Frachtführer auswählen, Versicherung abschließen, Verzollung regeln, Zwischenlagerung koordinieren

Der entscheidende Unterschied: Der Frachtführer fährt selbst. Die Spedition sorgt dafür, dass jemand fährt.

Wie löst du die Haftungsfrage am Telefon?

Haftung nach HGB: Frachtführer vs. Spediteur

Zurück zum Telefonat: Dein Betrieb hat die Spedition beauftragt, nicht den Subunternehmer. Der Vertrag besteht also zwischen deinem Betrieb und der Spedition.

  • Frachtführer (§ 425 HGB): Haftet verschuldensunabhängig für Verlust und Beschädigung des Guts. Die Haftung ist begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm (§ 431 HGB), umgerechnet etwa 10 Euro/kg.
  • Spediteur (§ 461 HGB): Haftet für eigenes Verschulden bei der Organisation. Hat die Spedition den Subunternehmer sorgfältig ausgewählt, kann ihre Haftung eingeschränkt sein.
  • Sonderfall Fixkostenspedition (§ 459 HGB): Hat die Spedition einen Festpreis für den gesamten Transport vereinbart, haftet sie wie ein Frachtführer.

Dein nächster Schritt

Du kannst der Person am Telefon jetzt erklären: "Unser Vertrag besteht mit Ihrer Spedition, nicht mit dem Subunternehmer. Bitte leiten Sie unsere Schadensmeldung weiter." Prüfe dazu den Frachtbrief: Steht dort ein Festpreis, liegt eine Fixkostenspedition vor. Dann haftet die Spedition nach § 459 HGB wie ein Frachtführer, also verschuldensunabhängig bis 8,33 SZR/kg. Schickst du die Meldung an den richtigen Adressaten und nennst die passende HGB-Grundlage, bleibt dein Betrieb nicht auf den rund 1.200 Euro Warenschaden sitzen.

Lernziele

  • Die Haftungslage bei Transportschäden aus einem vorgegebenen Schadensfall zu analysieren, indem das Schadensszenario hinsichtlich des beauftragten Akteurs untersucht und die Haftungsfolge mit Bezug auf die einschlägige HGB-Vorschrift (§ 407 HGB für den Frachtführer bzw. § 453 HGB für den Spediteur) sowie die jeweilige Haftungshöhe schriftlich begründet wird
  • Die gesetzlichen Merkmale von Frachtführer und Spediteur nach HGB zu nennen, indem für beide Rollen je 2 wesentliche HGB-Merkmale korrekt aufgeführt werden
  • Die Aufgaben eines Frachtführers von denen eines Spediteurs zu unterscheiden, indem mindestens 4 von 6 vorgegebenen Aufgabenmerkmalen der jeweils zutreffenden Vertragspartei korrekt zugeordnet werden
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