Lernfeld 6: Güter verpacken

Wirtschaftlichkeit von Verpackungsentscheidungen

Lerninhalt aus der Ausbildung zum Fachlagerist:in

Wirtschaftlichkeit von Verpackungsentscheidungen

Was ist günstiger: 0,85 Euro oder 12,50 Euro?

Der Preis, der nicht die ganze Wahrheit erzählt

Was kostet weniger pro Sendung: ein Einweg-Wellpappkarton für 0,85 Euro oder eine Mehrweg-Klappbox für 12,50 Euro? Mittwochnachmittag, 14:15 Uhr im Dispositionsbüro. Auf deinem Bildschirm steht die Kalkulationstabelle für das nächste Quartal. Deine Teamleiterin braucht bis Freitag eine Empfehlung: Welche Verpackung soll der Betrieb für 200 Sendungen pro Woche einsetzen? Klingt nach einer einfachen Rechnung. 0,85 schlägt 12,50. Oder?

Die ersten Warnsignale in den Daten

Was passiert eigentlich mit den Einwegkartons, nachdem sie bei den Empfangenden angekommen sind? Beim Thema Verpackungsabfälle hast du gelernt, dass jeder Karton ins Duale System fließt und dein Betrieb dafür Systembeiträge zahlt. Jetzt scrollst du durch die Betriebsdaten und stolperst über zwei Posten, die in keiner Preisliste auftauchen: 23 Schadensmeldungen allein im letzten Monat. Und eine Entsorgungsrechnung über 1.400 Euro. So einfach ist die Stückpreis-Rechnung also doch nicht. Für eine brauchbare Empfehlung brauchst du eine Gesamtkostenrechnung (Total Cost of Ownership), die sämtliche Posten über zwei Jahre erfasst.

Ab wann rechnet sich die teurere Box?

Die Gesamtkostenformel aufstellen

Ab wie vielen Einsätzen wird die Mehrwegbox pro Sendung billiger als der Einwegkarton? Genau das beschreibt der Break-even-Punkt.

  • Kosten pro Sendung (Einweg): 0,85 Euro (jedes Mal ein neuer Karton)
  • Kosten pro Sendung (Mehrweg): 12,50 Euro geteilt durch die Anzahl der Umläufe

Die Formel: 12,50 / n = 0,85 Euro. Aufgelöst: n = 12,50 / 0,85 = 14,7 Umläufe. Ab dem 15. Umlauf ist die Mehrwegbox pro Sendung günstiger.

Die Hochrechnung auf zwei Jahre

Jetzt skalierst du das Ganze auf den Zeitraum, den deine Teamleiterin verlangt: 200 Sendungen pro Woche über 104 Wochen. Das sind 20.800 Sendungen.

  • Einweg-Gesamtkosten: 20.800 × 0,85 Euro = 17.680 Euro
  • Mehrweg-Anschaffung: Bei einer Umlaufzeit von 2 Wochen (Versand, Rücktransport, Reinigung) brauchst du 400 Boxen im Bestand. 400 × 12,50 Euro = 5.000 Euro

Das macht eine Differenz von 12.680 Euro beim reinen Materialpreis. Klingt eindeutig. Aber bei Mehrweg kommen noch Kosten für Rücktransport und Reinigung dazu. Der Stückpreis allein reicht also in keinem Fall als Entscheidungsgrundlage.

Welche Kosten tauchen in keiner Preisliste auf?

Entsorgungsgebühren und Systembeiträge

Wer nur auf den Stückpreis schaut, übersieht mindestens vier Kostenpositionen. Die ersten beiden hängen direkt mit der Entsorgung zusammen:

  1. Entsorgungsgebühren: Einwegkartons erzeugen Abfall. Die Entsorgungsrechnung aus dem Fallbeispiel zeigt 1.400 Euro pro Monat. Auf zwei Jahre hochgerechnet: 33.600 Euro.
  2. Systembeiträge (Duales System): Für jede Verkaufsverpackung, die bei Endverbrauchenden anfällt, zahlt dein Betrieb einen Beitrag an ein duales System. Bei 20.800 Kartons über zwei Jahre summiert sich das je nach Material und Gewicht auf einen spürbaren Betrag.

Transportschäden und Retourenkosten

Die anderen beiden Posten entstehen, wenn die Verpackung das Produkt nicht ausreichend schützt:

  1. Transportschäden durch Unterverpackung: Beim Palettieren hast du gelernt, wie wichtig Stapelstabilität ist. Ein zu dünner Einwegkarton knickt unter Druck ein. Die 23 Schadensmeldungen aus dem Fallbeispiel bedeuten: beschädigte Ware, Ersatzlieferungen, im schlimmsten Fall verlorene Kund:innen.
  2. Retourenkosten: Beschädigte Sendungen kommen zurück. Jede einzelne Retoure verursacht Kosten für Rücktransport, Prüfung, Neuverpackung und erneuten Versand.

Diese vier Posten zusammen können den scheinbaren Preisvorteil des Einwegkartons komplett zunichtemachen.

Was, wenn die günstigste Option gegen das Gesetz verstößt?

Zwei Pflichten, die nicht verhandelbar sind

Angenommen, der billigste Einwegkarton erfüllt die Recyclingvorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) nicht. Dann hast du einen Zielkonflikt: niedrigste Kosten auf der einen Seite, gesetzliche Pflichten auf der anderen. Zwei davon sind nicht verhandelbar:

  1. Registrierungspflicht im LUCID-Register: Jedes Unternehmen, das Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, muss sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Ohne Registrierung darf die Verpackung nicht in den Handel.
  2. Systembeteiligungspflicht: Verkaufsverpackungen müssen bei einem dualen System lizenziert sein. Dein Betrieb meldet Art, Menge und Material und zahlt den entsprechenden Beitrag.

Wenn Sparen richtig teuer wird

Wer diese Pflichten ignoriert, bekommt es mit konkreten Konsequenzen zu tun:

  1. Bußgelder bis 200.000 Euro: Verstöße gegen die Registrierungs- oder Systembeteiligungspflicht sind Ordnungswidrigkeiten. Die Zentrale Stelle kann empfindliche Strafen verhängen.
  2. Reputationsrisiken: Wird ein Verstoß öffentlich oder führt zu einer Rückrufaktion, verlieren Geschäftspartner:innen und Endkund:innen das Vertrauen. So ein Imageschaden kann langfristig teurer werden als jedes Bußgeld.

Kurz gesagt: Eine Verpackung, die deinen Betrieb in rechtliche Schwierigkeiten bringt, ist keine Option.

Wie baust du eine tragfähige Verpackungsstrategie?

Drei Kriterien in einer Entscheidung

Zurück zum Freitag. Deine Teamleiterin wartet. Was trägst du vor? Eine brauchbare Verpackungsstrategie stützt sich auf drei Kriterien:

  1. Kostenvergleich: Die Gesamtkostenrechnung zeigt, dass die Mehrwegbox über zwei Jahre günstiger ist, sobald Entsorgung, Systembeiträge und Schadenskosten eingerechnet werden.
  2. VerpackG-Konformität: Die gewählte Verpackung muss alle gesetzlichen Pflichten erfüllen. LUCID-Registrierung und Systembeteiligung sind nachzuweisen.
  3. Schadensrisiko: Die Verpackung muss das Produkt tatsächlich schützen. Eine niedrige Retourenquote spart mehr als ein billiger Stückpreis.

Deine Empfehlung für das Produktszenario

Für die 200 wöchentlichen Sendungen sieht die Analyse so aus: Die Mehrweg-Klappbox rechnet sich ab dem 15. Umlauf, reduziert Transportschäden und ist VerpackG-konform, weil keine Einweg-Systembeiträge anfallen.

  • Kostennachweis: 5.000 Euro Anschaffung statt 17.680 Euro Einwegmaterial. Dazu kommen eingesparte Entsorgungsgebühren und Schadenskosten.
  • Gesetzeskonformität: Mehrwegboxen im geschlossenen Kreislauf unterliegen nicht der Systembeteiligungspflicht für Einwegverpackungen.
  • Risikoeinschätzung: Stabile Klappboxen senken die Schadensquote deutlich. Was bleibt: das Risiko von Boxenverlust im Umlauf und der laufende Reinigungsaufwand.

Lernziele

  • Einen Zielkonflikt zwischen der kostengünstigsten Verpackungsoption und den Anforderungen des VerpackG beurteilen, indem die Entscheidung für eine der Optionen mit Nennung von mindestens 2 konkreten gesetzlichen Pflichten aus dem VerpackG (Registrierungspflicht im LUCID-Register, Systembeteiligungspflicht für Verkaufsverpackungen) und mindestens 2 betriebswirtschaftlichen Konsequenzen (Bußgelder bis 200.000 Euro, Reputationsrisiken bei Rückrufaktionen) schriftlich begründet und die Gewichtung der Kriterien nachvollziehbar dargelegt wird
  • Den Break-even-Punkt zwischen Mehrweg- und Einwegverpackung berechnen, indem Anschaffungskosten, Umlaufanzahl und Einwegkosten in eine Gesamtkostenrechnung über 2 Jahre überführt und der Break-even-Punkt in Umläufen korrekt ermittelt wird
  • Versteckte Kosten bei einer rein preisorientierten Verpackungswahl analysieren, indem mindestens 4 versteckte Kostenpositionen (Entsorgungsgebühren, Systembeiträge, Transportschäden durch Unterverpackung, Retourenkosten) benannt und deren finanzieller Einfluss auf die Gesamtkosten erklärt wird
  • Eine Verpackungsstrategie unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Kosten, Umweltauflagen und Schadensrisiko entwickeln, indem die Strategie einen Kostenvergleich, den Nachweis der VerpackG-Konformität und eine Einschätzung des verbleibenden Transportschadensrisikos für ein vorgegebenes Produktszenario vollständig enthält
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