Lernfeld 6: Güter verpacken

Gefahrgutverpackung: UN-Zulassung und Anforderungen

Lerninhalt aus der Ausbildung zum Fachlagerist:in

Gefahrgutverpackung: UN-Zulassung und Anforderungen

Warum reicht ein normaler Karton nicht für Gefahrgut?

Routine trifft auf Gefahrgut

Standardkartons packst du seit Wochen. Heute steht auf dem Kommissionierschein: 12 Liter Aceton, ADR-Klasse 3, Verpackungsgruppe II. Vor dir liegen drei Kartons mit unterschiedlichen UN-Codes auf dem Packtisch. Scharfer Acetongeruch liegt in der Luft. Das Fahrzeug wartet an der Rampe.

Welche Schutzausrüstung du für Gefahrstoffe anlegst, weißt du aus dem Arbeitsschutz. Und du hast Aceton als entzündbare Flüssigkeit der ADR-Klasse 3 eingestuft. Aber was bedeutet diese Einstufung konkret für die Verpackung? Ein handelsüblicher Pappkarton ist hier schlicht verboten. Greifst du zum falschen Karton, lehnt die Spedition die Sendung ab. Bei einer Kontrolle drohen Bußgelder bis 50.000 Euro. Läuft Aceton aus einer ungeeigneten Verpackung aus, besteht akute Brandgefahr.

Drei Anforderungen, die ein Standardkarton nicht erfüllt

Das ADR (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) schreibt für Gefahrgut UN-zugelassene Verpackungen vor. Drei zentrale Anforderungen lassen jeden normalen Karton scheitern:

  1. Bauartprüfung und Zulassung: Jede UN-Verpackung durchläuft standardisierte Tests (Falltest, Stapeldrucktest, Dichtheitstest). Nur wer alle besteht, erhält die UN-Zulassung. Ein Standardkarton wird nie geprüft.
  2. Chemische Materialbeständigkeit: Das Verpackungsmaterial muss gegen den jeweiligen Gefahrstoff resistent sein. Aceton löst viele Kunststoffe und durchweicht normale Wellpappe innerhalb von Minuten.
  3. Dichtheit und Auslaufschutz: Bei Flüssigkeiten der Klasse 3 muss die Verpackung auch bei Kippen oder Sturz dicht bleiben. Ein Pappkarton ohne geprüften Innenbehälter kann das nicht leisten.

Wie entschlüsselst du das UN-Kennzeichen?

Der Aufbau des UN-Codes

Jeder UN-zugelassene Karton trägt ein geprägtes oder gedrucktes UN-Kennzeichen. Es beginnt mit dem Symbol UN (oft in einem Kreis). Danach folgen mehrere Segmente, durch Schrägstriche getrennt. Ein typisches Kennzeichen für eine Kombiverpackung sieht so aus:

4G/Y26/S/24/D/BAM 6789

Die einzelnen Bestandteile:

  • 4G = Verpackungstyp (4 = Kiste, G = Wellpappe)
  • Y = Leistungsstufe (zeigt die zugelassene Verpackungsgruppe)
  • 26 = zulässige Bruttomasse in kg (Inhalt + Verpackung + Polster)
  • S = zugelassen als Außenverpackung einer Kombiverpackung
  • 24 = Herstellungsjahr (2024)
  • D/BAM 6789 = Prüfstaat Deutschland, Zulassungsnummer der Prüfstelle

Die Leistungsstufe entscheidet

Für deinen Fall ist die Leistungsstufe der entscheidende Buchstabe. Sie zeigt, für welche Verpackungsgruppe der Karton zugelassen ist:

  • X = höchste Anforderung, zugelassen für Verpackungsgruppe I, II und III
  • Y = mittlere Anforderung, zugelassen für Verpackungsgruppe II und III
  • Z = niedrigste Anforderung, nur für Verpackungsgruppe III

Aceton gehört zur Verpackungsgruppe II (mittlere Gefahr). Du brauchst also einen Karton mit Leistungsstufe X oder Y. Ein Karton mit Z scheidet aus, selbst wenn er äußerlich identisch aussieht. Prüfe zusätzlich die Bruttomasse: Deine 12 Liter Aceton wiegen mit Innenbehältern und Polstermaterial zusammen etwa 14 kg. Ein Karton mit "Y26" ist ausreichend dimensioniert, weil 26 kg > 14 kg.

Wie stellst du die Kombiverpackung Schritt für Schritt zusammen?

Fünf Schritte zur fertigen Kombiverpackung

Zurück am Packtisch. Du hast den richtigen Karton identifiziert. Jetzt baust du die Kombiverpackung (Combination Packaging) systematisch zusammen:

  1. Innenbehälter prüfen: Kontrolliere die Glasflaschen oder Kunststoffkanister auf Risse, Verschlussschäden und korrekte Füllmenge. Beschädigte Behälter sofort aussortieren.
  2. Außenverpackung wählen: UN-Kennzeichen prüfen auf Leistungsstufe (Y oder X), Bruttomasse und den Buchstaben S. Der Karton darf keine Beschädigungen aufweisen.
  3. Polstermaterial einbringen: Lege saugfähiges, chemisch beständiges Polstermaterial zwischen und um die Innenbehälter. Es muss die gesamte Flüssigkeitsmenge aufnehmen können, falls ein Behälter bricht.
  4. Verschließen: Den Karton nach Herstelleranweisung verschließen (vorgeschriebenes Klebeband oder Klammern). Kein improvisiertes Verschließen.
  5. Kennzeichnen: Gefahrzettel (Klasse 3: Flamme), UN-Nummer (UN 1090 für Aceton) und Versandbezeichnung sichtbar anbringen.

Die richtige Entscheidung am Packtisch

Jetzt wendest du dein Wissen auf die drei Kartons an:

  • Karton A: 4G/Z15/S/24/D/BAM 4521 — Leistungsstufe Z, 15 kg
  • Karton B: 4G/Y26/S/24/D/BAM 6789 — Leistungsstufe Y, 26 kg
  • Karton C: 4G/X8/S/23/D/BAM 3310 — Leistungsstufe X, 8 kg

Karton A fällt raus: Leistungsstufe Z ist nur für Verpackungsgruppe III zugelassen. Aceton hat Verpackungsgruppe II. Karton C hat zwar die höchste Leistungsstufe X, aber nur 8 kg Bruttomasse. Deine Sendung wiegt etwa 14 kg und passt nicht rein. Karton B ist die richtige Wahl: Leistungsstufe Y deckt Verpackungsgruppe II ab, und 26 kg Bruttomasse reichen aus.

Lernziele

  • die Anforderungen an eine UN-zugelassene Verpackung für Gefahrgut der ADR-Klasse 3 aufzuzählen, indem mindestens 3 Anforderungen benannt werden, die ein handelsüblicher Pappkarton nicht erfüllt, und auf die gesetzliche Grundlage nach ADR verwiesen wird
  • das Zusammenstellen einer UN-zugelassenen Kombiverpackung für einen vorgegebenen Gefahrstoff durchzuführen, indem alle Schritte (Innenbehälter prüfen, Außenverpackung wählen, Polstermaterial einbringen, Verschließen, Kennzeichnen) in richtiger Reihenfolge ausgeführt werden und kein Schritt fehlt
  • das UN-Kennzeichen einer Verpackung auf Gefahrgutklasse und Verpackungsgruppe zu analysieren, indem aus 3 von 4 vorgegebenen UN-Codes die zugelassene Gefahrgutklasse, die Verpackungsgruppe und der Verpackungstyp korrekt abgeleitet werden
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