Lernfeld 7: Güter verladen

Gefahrgut-Dokumentation

Lerninhalt aus der Ausbildung zum Fachlagerist:in

Gefahrgut-Dokumentation

Was muss ins Beförderungspapier, bevor Gefahrgut auf die Straße darf?

Miras Problem: Ein halb ausgefülltes Formular

Welche Angaben braucht ein Beförderungspapier, damit 400 Liter entzündbare Flüssigkeit legal transportiert werden dürfen?

Samstagnachmittag, 15:45 Uhr. Mira sitzt im Versandbüro vor dem halb ausgefüllten Beförderungspapier für eine Palette Klasse-3-Gefahrgut. Absender und Empfänger stehen drin. Das Fahrpersonal wartet draußen. Das Zeitfenster beim Kunden schließt in zwei Stunden.

Die Verträglichkeitsprüfung beim Verladen klärt, welche Stoffe gemeinsam auf den Lkw dürfen. Jetzt geht es darum, wie du diese Informationen korrekt ins Beförderungspapier einträgst. Fehlt eine einzige Pflichtangabe, drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Das Fahrzeug wird sofort stillgelegt.

Die 7 Pflichtangaben nach ADR 5.4.1

Mira greift zum Sicherheitsdatenblatt und ergänzt ihr Formular Schritt für Schritt:

  1. UN-Nummer mit Präfix "UN" (z.B. UN 1263)
  2. Offizielle Benennung nach ADR-Stoffliste (z.B. "FARBE")
  3. Gefahrklasse (hier: 3)
  4. Verpackungsgruppe in römischen Ziffern (z.B. II)
  5. Gesamtmenge des Gefahrguts (400 Liter)
  6. Absender mit vollständiger Anschrift ✓
  7. Empfänger mit vollständiger Anschrift ✓

Die Reihenfolge im Dokument ist fest vorgegeben: zuerst UN-Nummer, dann Benennung, Klasse, Verpackungsgruppe. Die Angaben 1 bis 4 findet Mira im Sicherheitsdatenblatt. Die Menge liest sie vom Lieferschein ab.

Reicht das Beförderungspapier allein für die Transportfreigabe?

Frachtbrief vs. ADR-Beförderungspapier

Ein normaler Frachtbrief enthält Absender, Empfänger, Warenbezeichnung und Menge. Das ADR-Beförderungspapier verlangt mindestens 4 zusätzliche Angaben:

  • UN-Nummer: Identifiziert den Stoff eindeutig für Rettungskräfte
  • Offizielle Benennung nach ADR-Stoffliste: Ersetzt den Handelsnamen durch eine genormte Bezeichnung
  • Gefahrklasse: Zeigt die Hauptgefahr an (entzündbar, giftig, ätzend)
  • Verpackungsgruppe: Gibt den Gefährlichkeitsgrad an (I = hoch, III = gering)

Der Grund: "400 Liter Farbe" auf einem Frachtbrief sagt einer Feuerwehr nichts. "UN 1263, FARBE, Klasse 3, VG II" sagt alles.

Zurück zu Mira: Der Dokumentencheck vor Fahrtantritt

Das Beförderungspapier ist fertig. Aber vor Fahrtantritt müssen 5 Dokumente vollständig im Fahrzeug liegen:

  1. Beförderungspapier (gerade ausgefüllt)
  2. Schriftliche Weisungen (Unfallmerkblatt in allen Sprachen der Fahrroute)
  3. Fahrzeugzulassung (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  4. ADR-Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
  5. ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrpersonals

Mira prüft die Dokumentenmappe: Beförderungspapier, schriftliche Weisungen, Fahrzeugzulassung - alles da. Dann sucht sie die ADR-Zulassungsbescheinigung. Sie fehlt. Mira sperrt den Transport und ruft die Disposition an. Ohne dieses Dokument darf der Lkw nicht losfahren, egal wie vollständig der Rest ist.

Lernziele

  • Die ADR-Pflichtangaben nach Kapitel 5.4.1 beim Ausfüllen eines Beförderungspapiers für einen vorgegebenen Gefahrguttransport anwenden, indem alle 7 Pflichtangaben nach ADR 5.4.1 (UN-Nummer, offizielle Benennung des Gutes, Gefahrklasse, Verpackungsgruppe, Gesamtmenge, Absender, Empfänger) vollständig und fehlerfrei in ein Musterformular eingetragen werden
  • Die ADR-spezifischen Zusatzanforderungen an das Beförderungspapier mit einem normalen Frachtbrief vergleichen, indem aus einem Vergleich beider Dokumentmuster mindestens 4 gesetzlich vorgeschriebene Zusatzangaben des ADR-Beförderungspapiers korrekt identifiziert und deren rechtlicher Zweck jeweils in einem Satz benannt wird
  • Die mitzuführenden Fahrzeugdokumente vor einem Gefahrguttransport auf Vollständigkeit überprüfen, indem anhand eines vorgegebenen Dokumentensatzes festgestellt wird, ob alle 5 Pflichtdokumente (Beförderungspapier, schriftliche Weisungen, Fahrzeugzulassung, ADR-Zulassungsbescheinigung, Fahrerbescheinigung) vorhanden und vollständig sind, und eine begründete Transportfreigabe oder Sperrung ausgesprochen wird
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