Wie wird aus einer 500-kg-Palette lagerfähige Ware?
500 kg gegen 15 kg Fachlast
500 kg Kleinteile auf einer Palette. 15 kg maximale Fachlast im Regal. Donnerstagvormittag, 06:00 Uhr in der Güterbearbeitungszone. Deine Kollegin Anastasia hat gerade den Lieferschein geprüft. 30 offene Aufträge warten auf genau diese Teile, Versand ab 14 Uhr.
Was passiert eigentlich auf der Güterbearbeitungsfläche, die du beim Thema Lagerflächen und Zonen kennengelernt hast? Genau hier findet Vorverpackung statt: Großgebinde werden in kleinere, lager- und kommissionierfähige Einheiten aufgeteilt. Drei Gründe machen diesen Schritt nötig:
- Kommissionierfähigkeit: Die Fachlast begrenzt das Gewicht pro Einheit. Ohne Aufteilen kann niemand die Teile aus dem Regal picken.
- Lagerfähigkeit: Eine 500-kg-Palette passt nicht ins Fachbodenregal. Kleinere Einheiten nutzen den Platz besser.
- Hygieneschutz: Bei Lebensmitteln oder empfindlicher Elektronik schützt die neue Verpackung vor Kontamination und Feuchtigkeit.
Das richtige Material für jede Warenart
🔮 Bevor du weiterliest: Anastasia will die Elektronik-Kleinteile in einen normalen Wellpappkarton umpacken. Was könnte dabei schiefgehen?
Das Material muss zur Ware passen. Sonst riskierst du die Gewährleistung des Lieferanten:
- Schüttgut (Schrauben, Muttern): Kunststoffbeutel mit Clip. Offene Kartons sind ungeeignet, weil Kleinteile im Regal verstreuen.
- Lebensmittel (Gewürze, Trockenware): Lebensmittelechte PE-Beutel. Recycelte Kartons gefährden die Hygiene und damit die Gewährleistung.
- Elektronik (Platinen, Sensoren): Antistatische ESD-Beutel. Normale Folie lädt sich statisch auf und kann Bauteile zerstören. Der Lieferant lehnt die Gewährleistung ab.
- Gefahrstoff (Lösemittel, Säuren): Zugelassene Gebinde mit UN-Kennzeichnung. Standardbehälter ohne Zulassung verstoßen gegen die Gefahrstoffverordnung.
Welche vier Angaben braucht jedes Etikett?
Ohne Etikett existiert die Ware nicht im System
Anastasias Kleinteile sind umgepackt. Aber ohne korrekte Kennzeichnung existieren die neuen Einheiten im Lagerverwaltungssystem (LVS) nicht. Vier Pflichtangaben gehören auf jedes Etikett:
- Artikelnummer: Identifiziert den Artikel eindeutig im System.
- Menge: Wie viele Stück oder welches Gewicht in dieser Einheit stecken.
- Charge (Losnummer): Verknüpft die Ware mit dem Lieferanten und dem Eingangsdatum. Ohne Charge ist bei einem Reklamationsfall keine Rückverfolgung möglich.
- Barcode: Maschinenlesbar, damit der Scanner die Einheit beim Einlagern und Kommissionieren erfasst.
Fehlt eine dieser Angaben, kann das LVS die Einheit nicht verarbeiten. Die Ware blockiert den Wareneingang, genau wie vorher die ungeteilte Palette.
Anastasias drittes Etikett
Anastasia hat drei Pakete etikettiert. Auf dem dritten fehlt die Charge. Ohne diese Angabe kann der Betrieb bei einem späteren Mangel nicht nachweisen, aus welcher Lieferung die Ware stammt. Der Lieferant lehnt die Reklamation ab, weil die Rückverfolgbarkeit unterbrochen ist.
Anastasia ergänzt die Charge vom Lieferschein, scannt den Barcode zur Kontrolle. Das LVS bestätigt die Buchung. Die 30 Aufträge können jetzt kommissioniert werden, Versand bis 14 Uhr gesichert.
Teste dein Wissen
Anastasia hat eine 500-kg-Palette Kleinteile angenommen. Warum werden die Teile vor der Einlagerung ins Fachbodenregal in kleinere Einheiten aufgeteilt?