Lernfeld 2: Güter lagern

Physische Einlagerung durchführen

Lerninhalt aus der Ausbildung zum Fachlagerist:in

Physische Einlagerung durchführen

Welche Schritte verhindern, dass Paletten spurlos im Lager verschwinden?

Regalplatz belegt, System sagt "leer"

Regalplatz D-04-3 ist belegt. 800 kg Elektrobauteile stehen dort, obwohl das Lagerverwaltungssystem den Platz als frei anzeigt. Freitagmittag, 12:30 Uhr, Schmalgang D im Hochregallager. Neonlicht summt über dir, kalte Zugluft zieht von der Rampe herein. Niemand kann sagen, wer die Palette dort abgestellt hat. Drei weitere Einlagerungen stauen sich hinter dir. Ohne Systembuchung taucht die Ware bei der nächsten Kommissionierung nicht auf. Wird sie blind umgelagert, droht Regalüberlastung.

Die Einlagerungsgrundsätze FIFO, LIFO und FEFO bestimmen, wohin eine Palette gehört. Jetzt geht es um das Wie: den physischen Einlagerungsablauf, der solche "Geisterpaletten" von vornherein verhindert.

Der 4-Schritte-Ablauf: Scan, Scan, Ablegen, Bestätigen

Jede Einlagerung folgt einer festen Reihenfolge. Kein Schritt darf ausgelassen oder vertauscht werden:

  1. Palettenscan: Du scannst den Barcode (oder das Etikett) auf der Palette. Das System erkennt, welche Ware eingelagert wird, und prüft Menge und Artikelnummer.
  2. Regalplatzscan: Du scannst den Barcode am zugewiesenen Regalplatz. Das System prüft, ob der Platz frei ist und ob Gewicht und Abmessungen passen.
  3. Ablegen: Erst jetzt setzt du die Palette ab. Die Zinken des Hubwagens oder Staplers werden vollständig herausgezogen.
  4. Systembestätigung: Du bestätigst die Einlagerung am Handscanner oder Terminal. Ab diesem Moment ist die Ware im Bestand sichtbar und kommissionierbar.

Die Geisterpalette aus Schmalgang D? Jemand hat Schritt 1 und 2 übersprungen und direkt abgesetzt. Ergebnis: Die Ware existiert physisch, aber nicht digital.

Welche Sicherheitsabstände gelten im Schmalgang?

Mindestabstände bei der Einlagerung

In engen Gängen wird jeder Zentimeter kritisch. Die DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge) und die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) definieren klare Mindestabstände:

  • Seitlich zu Regalstützen: mindestens 50 mm Freiraum zwischen Palette und Regalstütze. Wird der Abstand unterschritten, kann die Palette beim Absetzen an der Stütze hängen bleiben und kippen.
  • Vertikal zum nächsten Fachboden: mindestens 75 mm Luft über der Oberkante des Lagerguts. Ohne diesen Freiraum verklemmt sich die Palette beim Einschieben.
  • Personenschutz: Keine Person darf sich im Arbeitsbereich des Flurförderzeugs aufhalten. In Schmalgängen gilt: Der Gang wird während der Einlagerung für den Fußverkehr gesperrt.

Vorschriften in der Praxis anwenden

Die 800 kg schwere Palette aus dem Eingangsszenario muss ins oberste Regalfach. Bevor du die Gabel anhebst, prüfst du drei Dinge: Ist die Traglast des Regalfachs für 800 kg ausgelegt (Angabe am Regalstirnschild)? Liegt die Palette mittig auf den Gabeln, sodass kein Überstand entsteht? Und reicht der vertikale Freiraum über der Palette bis zur Deckenkonstruktion?

Die DGUV schreibt vor, dass die Fachkraft vor jeder Hubfahrt eine Sichtprüfung auf Beschädigungen am Regal durchführt. Verbogene Stützen oder fehlende Sicherungsstifte sind sofort der Schichtleitung zu melden. Ein beschädigtes Regalfach darf nicht beladen werden.

Drei Fehler, ein Einlagerungsvorgang: Was lief schief?

Das Fallbeispiel

Freitagnachmittag, kurz vor Schichtende. Ein:e Kolleg:in lagert eine 600-kg-Palette Reinigungsmittel ein. Du beobachtest den Vorgang:

  1. Die Fachkraft scannt den Palettenbarcode, fährt zum Regalplatz und setzt die Palette ab, ohne den Regalplatzbarcode zu scannen.
  2. Die Palette ragt seitlich über die Regalstütze hinaus. Der Überstand beträgt etwa 10 cm.
  3. Noch bevor die Palette vollständig auf den Traversen aufliegt, tippt die Fachkraft die Systembestätigung am Handscanner.

Jeder dieser drei Schritte enthält einen konkreten Verfahrensfehler.

Fehler erkennen und korrigieren

Für die Beurteilung brauchst du den 4-Schritte-Ablauf und die Sicherheitsvorschriften aus den vorherigen Seiten:

  • Fehler 1 (fehlender Regalplatzscan): Das System kann nicht prüfen, ob der Platz korrekt ist. Gefährdung: Falscheinlagerung, Bestandsdifferenz, die Palette wird zur "Geisterpalette". Korrektur: Regalplatzscan vor dem Absetzen nachholen.
  • Fehler 2 (Überstand über Regalstütze): 10 cm Überstand verletzt den Mindestabstand von 50 mm und blockiert den Gangverkehr. Gefährdung: Die Palette kann beim nächsten Vorbeifahren angestoßen werden und herabfallen. Korrektur: Palette neu positionieren, sodass sie vollständig innerhalb der Traversen liegt.
  • Fehler 3 (verfrühte Systembestätigung): Die Bestätigung erfolgt, bevor die Palette sicher aufliegt. Gefährdung: Das System zeigt "eingelagert", obwohl die Ware noch auf der Gabel schwebt. Bei Systemabbruch wäre der Lagerplatz blockiert. Korrektur: Erst ablegen, Gabeln herausziehen, dann bestätigen.

Lernziele

  • den vollständigen Einlagerungsablauf mit Barcodescan und Systembestätigung durchzuführen, indem alle Schritte in der vorgeschriebenen Reihenfolge (Palettenscan, Regalplatzscan, Ablegen, Systembestätigung) ausgeführt werden und kein Schritt ausgelassen oder vertauscht wird
  • die Sicherheitsanforderungen bei der Einlagerung in engen Gängen mit Hubwagen zu untersuchen, indem für ein vorgegebenes Enggangsszenario die Mindestabstände zu Regalstützen, anderen Personen und zur Deckenkonstruktion vollständig benannt und auf die einschlägigen Vorschriften (DGUV, UVV Flurförderzeuge) zurückgeführt werden
  • einen beschriebenen Einlagerungsvorgang auf Sicherheit und Regelkonformität zu beurteilen, indem in einem Fallbeispiel mit 3 eingebauten Verfahrensfehlern alle Fehler korrekt identifiziert, die jeweilige Gefährdung benannt und eine begründete Korrekturmaßnahme pro Fehler vorgeschlagen wird
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