Welche Lagerform passt, wenn der Bedarf nur vier Monate besteht?
Drei Angebote, ein Saisonproblem
Donnerstag, 13:15 Uhr im Planungsbüro. Auf dem Bildschirm leuchtet der Belegungsplan rot. "Wir brauchen bis Oktober 400 Quadratmeter extra", sagt dein:e Disponent:in. Die Weihnachtsware muss eingelagert werden, bis die Auslieferung im Dezember startet. Genau diese Überbrückungsfunktion greift nur, wenn Fläche da ist.
Drei Angebote liegen vor dir: ein Hallenanbau zum Kauf, ein Mietvertrag über Lagerfläche und ein Einlagerungsvertrag bei einem öffentlichen Lagerhaus. Jedes bindet den Betrieb anders an Kosten, Laufzeiten und Haftungsregeln. Ein falscher Vertrag kostet nach der Saison jeden Monat Geld für leere Fläche.
Eigenlager, Mietlager, öffentliches Lagerhaus
Eigenlager: Der Betrieb besitzt Gebäude und Ausstattung, betreibt alles selbst. Volle Kontrolle, keine Abhängigkeit von Dritten. Im Fall: der Hallenanbau für 280.000 Euro.
Mietlager: Du mietest Fläche an, organisierst aber Einlagerung, Personal und Technik selbst. Keine Kaufkosten, dafür monatliche Miete plus eigene Betriebskosten. Im Fall: 400 qm für 3.200 Euro pro Monat, Mindestlaufzeit 12 Monate.
Öffentliches Lagerhaus: Ein externer Lagerbetrieb übernimmt Einlagerung, Verwaltung und Ausgabe. Du zahlst pro Palette, brauchst kein eigenes Personal. Im Fall: 8,50 Euro pro Palettenstellplatz und Woche, kündbar mit 4 Wochen Frist.
⚖️ Vergleich im Kopf: Beim Mietlager organisierst du den Betrieb selbst, beim öffentlichen Lagerhaus macht das die Betreiberfirma. Wo liegt der Unterschied in der Kontrolle über deine Ware - und wann ist weniger Kontrolle sogar ein Vorteil?
Welches Angebot empfiehlst du - und wer haftet bei Schäden?
Vier Kriterien für die Entscheidung
Zurück zu den drei Angeboten. Vier Kriterien entscheiden:
- Der Hallenanbau bindet 280.000 Euro Investitionskosten. Mietlager und Lagerhaus brauchen null.
- Bei der Flexibilität führt das Lagerhaus: kündbar mit 4 Wochen Frist. Das Mietlager bindet 12 Monate, der Kauf dauerhaft.
- Acht Monate Leerstand drücken die Auslastung im Eigenlager unter 35 Prozent. Beim Lagerhaus zahlst du nur bei Nutzung.
- 280.000 Euro im Gebäude fehlen für Wareneinkauf. Diese Kapitalbindung bremst das Wachstum.
Für den Saisonfall ist das öffentliche Lagerhaus die stärkste Option: keine Investition, volle Flexibilität, Kosten nur bei Nutzung. Aber wer haftet, wenn dort etwas passiert?
Haftung bei Fremdeinlagerung
Wenn deine Ware im öffentlichen Lagerhaus liegt, trägst nicht automatisch du das volle Risiko. Drei typische Haftungsfälle:
- Feuchtigkeit, Temperatur oder Schädlinge verursachen Lagerschäden: Das Lagerhaus haftet nach §§ 467-475 HGB (Lagergeschäft, 4. Buch HGB) bei Sorgfaltspflichtverletzung; die Haftung des Lagerhalters konkretisieren §§ 475, 475a HGB. Prüfe die vorhandene Lagerversicherung oder schließe eine eigene Einlagerungsversicherung ab.
- Bei Diebstahl oder Schwund haftet das Lagerhaus bei unzureichender Sicherung. Viele Lagerverträge begrenzen die Haftung auf einen Höchstbetrag pro Palette. Absicherung: Transportversicherung mit Lagerrisiko-Erweiterung.
- Wird deine Ware versehentlich an Dritte herausgegeben (Verwechslung), haftet das Lagerhaus für den Schaden. Fordere einen Lagerschein als Nachweis deines Herausgabeanspruchs.
Für die Weihnachtsware bedeutet das: Das Lagerhaus ist die flexibelste Lösung, aber nur mit einem Vertrag, der Haftungsgrenzen und Versicherungspflichten klar regelt.
Teste dein Wissen
Dein Betrieb lagert nur Oktober bis Dezember Weihnachtsware. Welche Lagerform ist dabei wirtschaftlich am sinnvollsten?