Kriterien der Lagerplatzzuweisung im Wareneingang
Welche Palette kommt wohin?
Drei Paletten, kein Lagerplatz zugewiesen
Montagnachmittag, 14:30 Uhr im Sortierbereich. Auf der Rampe stehen drei Paletten: schwere Stahlrohre, leichte Dämmstoffe und ein Gebinde mit Gefahrstoffkennzeichnung. Deine Kollegin ist in der Pause, das WMS zeigt bei allen drei Positionen nur "Lagerplatz offen". Der nächste LKW steht schon in der Zufahrt. Die Rampe muss frei werden.
Erinnerst du dich an die Empfindlichkeitsprüfung, bei der du thermische und mechanische Anforderungen bestimmt hast? Genau diese Ergebnisse bestimmen jetzt, welcher Lagerplatz für jedes Gut infrage kommt. Aber Empfindlichkeit allein reicht nicht. Du brauchst klare Zuweisungskriterien, die Gewicht, Lagereinrichtung und Vorschriften zusammenbringen.
Schwergut nach unten, Leichtgut nach oben
Die Stahlrohre wiegen 1.200 kg pro Palette. Hier greifen zwei Kriterien gleichzeitig:
- Bodentragfähigkeit: Der Hallenboden muss das Gewicht aushalten. Stahlrohre gehören auf einen Bodenblockplatz, weil dort keine Regalkonstruktion belastet wird.
- Regallastgrenze (Fachlast): Jedes Regalfach hat eine maximale Tragfähigkeit, die auf dem Regalschild steht. 1.200 kg sprengen in vielen Lagern die zulässige Fachlast. Stahlrohre im oberen Fach können das Regal zum Einsturz bringen.
Die Dämmstoffe sind das Gegenstück: leicht, voluminös, mechanisch unempfindlich. Sie dürfen ins obere Regalfach, weil ihr Gewicht weit unter der Fachlast liegt. So nutzt du die Lagerhöhe aus, ohne Sicherheitsrisiken einzugehen.
Was passiert, wenn Gefahrstoffe ins Spiel kommen?
Trenngebot und Temperaturanforderung
Gewicht und Fachlast sind geklärt. Aber das Gebinde mit dem GHS-Piktogramm bringt zwei weitere Kriterien ins Spiel:
- Trenngebot für Gefahrstoffklassen: Die TRGS 510 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) schreibt vor, welche Stoffe nicht nebeneinander gelagert werden dürfen. Entzündbare Flüssigkeiten neben Oxidationsmitteln? Verboten. Gefahrstoffe neben Lebensmitteln? Ebenfalls verboten, zusätzlich geregelt durch das LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch).
- Temperaturanforderung: Manche Gefahrstoffe müssen kühl gelagert werden, andere dürfen nicht unter 5 °C fallen. Das Sicherheitsdatenblatt gibt die zulässige Lagertemperatur vor.
Das Gebinde gehört in einen separaten Gefahrstoffbereich mit Auffangwanne, Belüftung und ausreichend Abstand zu Lebensmitteln.
Vier Kriterien im Überblick
Gemischte Anlieferung beurteilen
Ein Kollege hat bereits eingelagert
Du kommst aus der Pause zurück. Dein Kollege hat die drei Paletten inzwischen eingelagert:
- Stahlrohre (1.200 kg) im oberen Regalfach (Fachlast: 800 kg)
- Gefahrstoff-Gebinde im mittleren Fach, direkt neben Kartons mit verpackten Nudeln
- Dämmstoffe auf dem Bodenblockplatz
Zwei der drei Entscheidungen gehen schief. Die Stahlrohre überschreiten die Regallastgrenze um 400 kg. Das ist ein akutes Sicherheitsrisiko. Das Gefahrstoff-Gebinde neben Lebensmitteln verletzt das Trenngebot nach TRGS 510 und das LFGB. Nur die Dämmstoffe am Boden sind unkritisch, verschwenden dort aber Lagerfläche, die Schwergut braucht.
Regelkonforme Alternative: Stahlrohre auf den Bodenblockplatz, Dämmstoffe ins obere Regalfach, Gefahrstoff-Gebinde in den separaten Gefahrstoffbereich mit Auffangwanne.
Dein Urteil zählt
Im Arbeitsalltag wirst du regelmäßig Lagerplatzzuweisungen prüfen, die andere getroffen haben. Die vier Kriterien geben dir ein festes Prüfschema:
- Gewicht gegen Bodentragfähigkeit und Fachlast abgleichen
- Gefahrstoffkennzeichnung prüfen und Trenngebote einhalten
- Temperaturanforderungen aus dem Sicherheitsdatenblatt oder der Produktspezifikation beachten
- Bei Verstößen: sofort melden, Ware umlagern, Vorschrift benennen (TRGS 510, GefStoffV, LFGB)
Wenn du einen Fehler findest, hilft es deinem Team am meisten, wenn du nicht nur sagst was falsch ist, sondern auch welche Vorschrift verletzt wurde und wohin die Ware stattdessen gehört.
Lernziele
- Lagerplatzzuweisungskriterien nach Gewicht, Stapelfähigkeit und Gefahrstoffklasse zu differenzieren, indem mindestens 4 Kriterien (Bodentragfähigkeit, Regallastgrenze, Trenngebot für Gefahrstoffklassen, Temperaturanforderung) den jeweiligen Gütertypen korrekt zugeordnet und jeweils mit einem Warenbeispiel belegt werden
- Zu beurteilen, ob eine vorgegebene Lagerplatzzuweisung bei gleichzeitiger Anlieferung von Gefahrstoffen und Lebensmitteln regelkonform ist, indem die Entscheidung mit Nennung der verletzten oder eingehaltenen Vorschrift (TRGS 510, GefStoffV oder LFGB-Trenngebot) begründet und eine regelkonforme Alternative vorgeschlagen wird