Lernfeld 1: Güter annehmen und kontrollieren

Gefahrübergang beim Entladevorgang (Incoterms)

Lerninhalt aus der Ausbildung zum Fachlagerist:in

Gefahrübergang beim Entladevorgang (Incoterms)

Wer zahlt, wenn die Palette von der Gabel rutscht?

Der Schaden an Rampe 4

Styroporsplitter auf dem Rampenboden, Geruch von nassem Karton. Dein:e Kolleg:in hebt gerade die Palette mit dem betriebseigenen Stapler vom LKW. Dann rutschen die Kartons von der Gabel. Vier Monitore sind hin, geschätzter Schaden: 3.200 Euro. Der:die LKW-Fahrer:in winkt ab: "Lieferbedingung DAP. Ab Rampe euer Problem."

Die Entladepflichten nach HGB klären, was du beim Wareneingang prüfen musst. Jetzt geht es um eine andere Frage: Wer trägt das finanzielle Risiko, wenn beim Entladen etwas kaputtgeht? Ab welchem Moment stand fest, dass dein Betrieb die 3.200 Euro zahlt?

Was bedeutet Gefahrübergang?

Der Gefahrübergang (transfer of risk) ist der Zeitpunkt, ab dem das Risiko für Beschädigung oder Verlust vom Verkäufer auf den Käufer wechselt. Was davor passiert, verantwortet der Verkäufer. Was danach passiert, zahlt der Käufer.

Welche Incoterms-Klausel auf dem Lieferschein steht, bestimmt diesen Moment. Im Szenario gilt DAP (Delivered at Place): Der Verkäufer trägt alle Risiken, bis die Ware am Bestimmungsort entladebereit auf dem LKW steht. Sobald dein Team mit dem Entladen beginnt, wechselt das Risiko. Die Monitore rutschten beim Entladen. Der Gefahrübergang war bereits vollzogen. Dein Betrieb zahlt.

Wie unterscheiden sich DAP und EXW beim Gefahrübergang?

DAP: Risiko wechselt erst am Zielort

Bei DAP (Delivered at Place) organisiert und bezahlt der Verkäufer den gesamten Transport bis zum vereinbarten Zielort. Das Risiko bleibt beim Verkäufer, bis die Ware dort entladebereit auf dem Transportmittel steht. Erst wenn dein Team mit dem Abladen beginnt, liegt das Risiko beim Käufer.

Für dein Wareneingangsteam heißt das: Schau dir die Ware vor dem Entladen genau an. Ist bereits ein Schaden sichtbar, solange die Ware noch auf dem LKW steht, liegt die Verantwortung beim Verkäufer.

EXW im Vergleich: Drei Unterschiede, die zählen

Bei EXW (Ex Works) sieht die Lage ganz anders aus:

  1. Gefahrübergang: Bei EXW wechselt das Risiko, sobald die Ware im Werk des Verkäufers zur Abholung bereitsteht. Bei DAP erst bei Ankunft am Zielort. Der Käufer trägt bei EXW also das Risiko für den gesamten Transport.
  2. Entladepflicht: Bei DAP organisiert der Verkäufer den Transport; der Käufer entlädt. Bei EXW muss der Käufer Abholung, Verladung, Transport und Entladung selbst organisieren.
  3. Transportschäden: Geht bei EXW unterwegs ein Karton kaputt, haftet der Käufer. Bei DAP in derselben Situation der Verkäufer, weil der Gefahrübergang noch nicht stattfand.

Konsequenz: Bei EXW-Lieferungen ist dein Betrieb ab Werk verantwortlich. Bei DAP-Lieferungen konzentrierst du dich auf den Zustand vor dem Entladen.

Wer haftet in welchem Fall?

Drei Fälle, drei Entscheidungen

Drei Fälle, drei Entscheidungen. Prüfe jeweils: Wann entstand der Schaden, und welche Klausel gilt?

Fall A: DAP-Lieferung. Beim Öffnen der Plane sind zwei Kartons bereits eingedrückt. Die Ware ist noch nicht entladen. → Schaden vor dem Gefahrübergang. Verkäufer haftet.

Fall B: EXW-Lieferung. Auf dem Transportweg bricht eine Palette. Die Ware kommt beschädigt an. → Risiko ging ab Werk auf den Käufer über. Dein Betrieb haftet.

Fall C: DAP-Lieferung. Beim Abladen kippt eine Palette vom Hubwagen. → Entladen = nach dem Gefahrübergang. Dein Betrieb haftet.

Schadensanzeige: Vier Prüfkriterien

Steht fest, dass der Verkäufer haftet (wie in Fall A), muss der Schaden korrekt gemeldet werden. Eine Schadensanzeige wird an vier Kriterien gemessen:

  1. Frist: Offensichtliche Schäden sofort bei Übergabe melden. Verdeckte Schäden innerhalb der gesetzlichen Reklamationsfrist.
  2. Adressat: Die Meldung geht an die richtige Partei (Verkäufer, Frachtführer oder Versicherung), je nach Incoterm und Vertrag.
  3. Schadensnachweis: Art, Umfang und Wert dokumentieren, am besten mit Fotos.
  4. Vorbehalt auf dem Lieferschein: Bei Annahme einen schriftlichen Vorbehalt direkt auf dem Lieferschein vermerken. Ohne diesen Vermerk gilt die Annahme als vorbehaltlos.

Ist diese Schadensanzeige korrekt?

Prüfe den Fall

Eine DAP-Lieferung kommt am Mittwoch an. Beim Öffnen der LKW-Plane entdeckst du drei eingedrückte Kartons mit Industrieventilen. Die Ware ist noch nicht entladen. Der Schaden entstand vor dem Gefahrübergang, also haftet der Verkäufer.

Dein:e Kolleg:in kümmert sich um die Meldung. Am Freitag geht eine E-Mail an den Verkäufer: "Kartons bei Lieferung beschädigt. Bitte um Ersatz." Auf dem Lieferschein vom Mittwoch steht kein Vorbehalt.

Prüfe anhand der vier Kriterien:

  • Frist: Mittwoch bis Freitag. Unverzüglich?
  • Adressat: Verkäufer bei DAP. Korrekt?
  • Schadensnachweis: Keine Fotos, keine Mengenangabe. Ausreichend?
  • Vorbehalt: Fehlt auf dem Lieferschein. Konsequenz?

Gefahrübergang in der Praxis: Offene Aufgabe

Neue Lieferung, Klausel EXW. Beim Öffnen der Plane entdeckst du Wasserflecken auf mehreren Kartons. Der Zwei-Tage-Transport lief bei starkem Regen. Bestimme: Wer haftet für den Wasserschaden? Gegen wen richtest du eine Schadensanzeige? Und welche der vier Prüfkriterien musst du einhalten, um Ansprüche zu sichern?

Lernziele

  • Haftungsfragen in konkreten Schadensszenarien beim Entladevorgang lösen, indem bei 3 von 4 vorgegebenen Schadensszenarien mit unterschiedlichen Incoterms-Klauseln die zuständige Partei korrekt bestimmt und die Begründung auf den jeweiligen Gefahrübergangszeitpunkt gestützt wird
  • Den Gefahrübergang bei DAP und EXW hinsichtlich Zeitpunkt, Entladepflichten und Haftungsverteilung vergleichen, indem mindestens 3 Unterschiede in einer strukturierten Gegenüberstellung dargestellt werden, die für jedes Kriterium die DAP-Regelung und die EXW-Regelung getrennt benennt und die praktische Konsequenz für das Wareneingangsteam ableitet
  • Eine Schadensanzeige nach einem Entladeunfall auf ihre Korrektheit und Fristgerechtheit beurteilen, indem anhand eines vorgegebenen Falldokuments mindestens 4 Prüfkriterien (Frist, Adressat, Schadensnachweis, Vorbehalt auf dem Lieferschein) geprüft und etwaige Mängel benannt werden
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