Lernfeld 1: Güter annehmen und kontrollieren

Beweissichere Dokumentation von Mängeln

Lerninhalt aus der Ausbildung zum Fachlagerist:in

Beweissichere Dokumentation von Mängeln

Wo sind die Fotos von der Palette?

Der Samstag, an dem die Beweise fehlten

"Wo sind die Fotos von der Palette, bevor ihr sie ausgepackt habt?" Deine Teamleiterin dreht den Bildschirm zu dir. Im ERP-System steht die Lieferung mit 100 Glasvasen als vollständig verbucht, aber 5 davon waren zerbrochen. Die Scherben sind schon entsorgt, Aufnahmen vom Originalzustand im LKW gibt es keine. Der Frachtführer bestreitet den Transportschaden.

Die Qualitätsprüfung klärt, ob ein Mangel vorliegt. Jetzt geht es darum, diesen Mangel so festzuhalten, dass er rechtlich standhält. Ohne Nachweis verliert dein Betrieb den Regressanspruch. Die 340 Euro für die kaputten Vasen bleiben an eurer Abteilung hängen.

So sieht eine vollständige Schadensdokumentation aus

Deine Teamleiterin zeigt dir, wie der ERP-Eintrag für die Vasen hätte aussehen müssen. Fünf Felder sind Pflicht:

  1. Artikelnummer - z.B. GV-2024-0871 (eindeutige Zuordnung zur Bestellung)
  2. Schadensart - z.B. "Bruchschaden/Transportschaden" (nicht nur "kaputt")
  3. Menge beschädigter Einheiten - z.B. 5 von 100 Stück
  4. Fotodateien mit Zeitstempel - Aufnahmen vor dem Entladen, Uhrzeit automatisch gespeichert
  5. Schadensort - z.B. "Palette 2, LKW hinten links"

"Ohne Feld 4 und 5 können wir nicht belegen, dass der Schaden schon im LKW da war", erklärt sie. Genau das macht die Dokumentation beweissicher: Sie zeigt, was kaputt ist, wo es kaputt war und wann du es entdeckt hast.

Was kostet eine lückenhafte Dokumentation?

Vier Prüfpunkte für die Beweissicherheit

Ob eine Dokumentation vor dem Frachtführer Bestand hat, prüfst du an vier Punkten:

  1. Zeitstempel der Fotos - Liegt die Aufnahmezeit vor dem Entladen? Nur dann ist belegt, dass der Schaden nicht beim Abladen entstanden ist.
  2. Perspektivvielfalt - Du brauchst sowohl ein Foto der ganzen Palette als auch Nahaufnahmen von den einzelnen Schäden. Eine einzige Aufnahme reicht selten.
  3. Korrekter ERP-Eintrag - Alle 5 Pflichtfelder ausgefüllt, keine Widersprüche zwischen Foto und Text.
  4. Schadensort vor dem Entladen dokumentiert - Die Position im LKW zeigt, dass der Schaden beim Transport passierte, nicht erst an der Rampe.

Im Vasen-Fall fehlen alle vier Punkte. Das ist der schlimmste Ausgangspunkt für einen Regressanspruch.

Wenn die Beweise fehlen, zahlt dein Betrieb

Ohne beweissichere Dokumentation drohen zwei konkrete Folgen:

Beweislastumkehr: Normalerweise muss der Frachtführer beweisen, dass er die Ware unbeschädigt übergeben hat. Fehlen deine Fotos und der ERP-Eintrag, dreht sich das um. Plötzlich musst du belegen, dass der Schaden nicht erst beim Entladen passiert ist. Ohne Bilder vom Originalzustand im LKW ist das praktisch unmöglich.

Verlust der Schadensersatzforderung: Ohne dokumentierten Schadensort kann der Frachtführer argumentieren, die Vasen seien erst an der Rampe runtergefallen. Die 340 Euro Warenwert kann dein Betrieb dann nicht zurückfordern. Bei größeren Lieferungen geht es schnell um fünfstellige Beträge.

Die Teamleiterin fasst es so zusammen: "Erst fotografieren, dann anfassen. Immer."

Lernziele

  • Auszubildende können eine vollständige Schadensdokumentation für eine beschädigte Lieferung im ERP-System durchführen, indem alle 5 Pflichtfelder (Artikelnummer, Schadensart, Menge beschädigter Einheiten, angehängte Fotodateien mit Zeitstempel und Schadensort) für eine vorgegebene Liefersituation korrekt befüllt werden
  • Auszubildende können eine vorliegende Mängeldokumentation auf ihre Beweissicherheit gegenüber dem Frachtführer untersuchen, indem mindestens 3 von 4 Prüfpunkten (Zeitstempel der Fotos, Perspektivvielfalt der Aufnahmen, korrekter ERP-Eintrag, dokumentierter Schadensort vor dem Entladen) korrekt als vorhanden oder fehlend eingeordnet werden
  • Auszubildende können eine fehlerhafte Mängeldokumentation auf ihre Auswirkungen auf Regressansprüche bewerten, indem mindestens 2 konkrete Folgen (zum Beispiel Beweislastumkehr, Verlust von Schadensersatzforderungen oder fehlende Grundlage für Frachtführerhaftung) plausibel und fallbezogen begründet werden
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