Warum gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?
Das Ziel des AGG im Arbeitsalltag
Stell dir vor, du bewirbst dich nach deiner IT-Ausbildung auf eine Stelle als Systemadministrator:in. Du möchtest, dass das Unternehmen dich ausschließlich nach deinen fachlichen Qualifikationen, deinen Zertifikaten und deiner Erfahrung beurteilt. Genau hier setzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an: Sein zentrales Ziel ist es, Benachteiligungen im Arbeitsleben zu verhindern und eine faire Gleichbehandlung aller Personen zu fördern. Persönliche Merkmale, die absolut nichts mit deiner Arbeitsleistung zu tun haben, dürfen bei beruflichen Entscheidungen keine Rolle spielen.
Die sieben geschützten Merkmale und Anwendungsbereiche
Das Gesetz schützt dich explizit vor Diskriminierung aufgrund von sieben festgelegten Merkmalen:
- Rasse (juristischer Begriff im Gesetzestext) oder ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexuelle Identität
Dieser Schutz gilt nicht nur bei der Einstellung (Beschäftigung), sondern erstreckt sich über dein gesamtes Arbeitsleben. Das AGG greift während der Berufsausbildung, bei den Arbeitsbedingungen (wie der Vergabe von Gehaltserhöhungen, Weiterbildungen oder Beförderungen) und schützt dich auch bei einer Kündigung.
Welche Pflichten haben Arbeitgebende nach dem AGG?
Prävention, Schulung und Beschwerdestellen
Arbeitgebende dürfen nicht erst handeln, wenn ein Vorfall passiert ist. Sie sind gesetzlich verpflichtet, aktiv Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört die regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden – beispielsweise durch Workshops für Führungskräfte, um unbewusste Vorurteile (Unconscious Bias) bei Beförderungen zu erkennen und zu vermeiden.
Zudem muss jedes Unternehmen zwingend eine offizielle Beschwerdestelle einrichten und im Betrieb bekannt machen. Dies kann eine speziell geschulte Person in der Personalabteilung oder eine externe Ombudsperson sein. Kommt ein Unternehmen diesen Pflichten nicht nach oder ignoriert es Diskriminierungsfälle, drohen empfindliche Konsequenzen wie hohe Schadensersatzforderungen und ein massiver Reputationsverlust.
Diskriminierungsfreie Stellenanzeigen formulieren
Die Pflicht zur Gleichbehandlung beginnt bereits bei der Personalsuche. Stellenanzeigen müssen zwingend diskriminierungsfrei formuliert sein und dürfen niemanden aufgrund der geschützten Merkmale ausschließen.
- Nicht erlaubt (diskriminierend): "Wir suchen einen jungen, dynamischen Entwickler (unter 30 Jahre)." -> Diese Formulierung benachteiligt Personen offensichtlich aufgrund ihres Alters und ihres Geschlechts.
- Erlaubt (diskriminierungsfrei): "Wir suchen eine engagierte Fachkraft (m/w/d) mit aktuellen Kenntnissen in der Webentwicklung." -> Dieser Text fokussiert sich rein auf die Qualifikation. Der Zusatz (m/w/d) (männlich/weiblich/divers) stellt sicher, dass alle Geschlechter und sexuellen Identitäten angesprochen werden.
Um absolute Neutralität zu gewährleisten, setzen einige moderne Unternehmen auf anonymisierte Bewerbungsverfahren, bei denen Fotos, Alter und Namen in der ersten Auswahlrunde komplett ausgeblendet werden.
Welche Rechte hast du bei Diskriminierung am Arbeitsplatz?
Beschwerderecht und die erleichterte Beweislast
Fühlst du dich am Arbeitsplatz benachteiligt, hast du ein rechtlich zugesichertes Beschwerderecht bei der zuständigen Beschwerdestelle deines Unternehmens. Ein enormer rechtlicher Vorteil für dich als betroffene Person ist dabei die erleichterte Beweislast.
Du musst die Diskriminierung nicht zu 100 % beweisen. Es reicht aus, wenn du Indizien (Hinweise) vorlegst, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Ein Praxisbeispiel: Eine hochqualifizierte Bewerberin wird kurz nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch abgelehnt. Sie legt diesen zeitlichen Zusammenhang als Indiz für eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor. Nun dreht sich die Beweislast um: Das Unternehmen muss stichhaltig beweisen, dass die Absage ausschließlich andere, rein sachliche Gründe hatte.
Ansprüche, Fristen und Schadensersatz
Liegt ein tatsächlicher Verstoß gegen das AGG vor, hast du konkrete rechtliche Ansprüche. Du kannst die Unterlassung (das sofortige Stoppen der Diskriminierung) und die Beseitigung der Benachteiligung fordern. Ist dir durch die Diskriminierung ein materieller Schaden (z. B. entgangenes Gehalt) oder ein immaterieller Schaden (z. B. psychische Belastung) entstanden, hast du zudem Anspruch auf Schadensersatz oder eine angemessene finanzielle Entschädigung.
Achtung, Fristen: Du musst schnell handeln! Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung müssen innerhalb einer strengen Frist von zwei Monaten schriftlich beim Arbeitgebenden geltend gemacht werden, nachdem du von der Benachteiligung erfahren hast. Verpasst du diese Frist, verfallen deine Ansprüche in der Regel unwiderruflich.
Teste dein Wissen
Du bewirbst dich als Systemadministrator:in. Das Unternehmen wählt dich aus. Welches Kriterium entspricht dem Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)?