Warum ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) so wichtig?
Soziale Absicherung im Krankheitsfall
Stell dir vor, du fällst wegen einer schweren Grippe oder eines Bänderrisses wochenlang aus. Ohne eine gesetzliche Regelung hättest du in dieser Zeit kein Einkommen, was schnell zu einer existenziellen Notlage führen könnte. Hier greift das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG): Es garantiert dir als arbeitsunfähige Person, dass du bis zu sechs Wochen (42 Tage) lang dein volles Gehalt weiterbekommst. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmenden und Auszubildenden. Die immense Bedeutung dieses Gesetzes liegt in der sozialen Absicherung: Du sollst dich voll und ganz auf deine Genesung konzentrieren können, ohne dir Sorgen um deine laufenden Kosten machen zu müssen.
Finanzielle Sicherheit an gesetzlichen Feiertagen
Das EntgFG schützt dich nicht nur bei Krankheit, sondern sichert dein Einkommen auch an Feiertagen. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag, an dem du normalerweise arbeiten müsstest (zum Beispiel ein Mittwoch), hast du Anspruch auf dein reguläres Gehalt – ohne dafür arbeiten zu müssen. Das Gesetz stellt somit sicher, dass dir durch Feiertage kein Verdienstausfall entsteht und dein monatliches Festgehalt konstant bleibt.
Die Berechnung: Das Lohnausfallprinzip
Wie viel Geld bekommst du genau, wenn du krank bist? Das EntgFG wendet hier das sogenannte Lohnausfallprinzip an. Das bedeutet: Du erhältst exakt das Bruttoarbeitsentgelt, das du verdient hättest, wenn du regulär gearbeitet hättest.
- Was zählt dazu? Dein normales Grundgehalt sowie regelmäßig anfallende Zuschläge. Wenn du als IT-Systemadministrator:in beispielsweise für eine Woche fest für bezahlte Nachtschichten oder Rufbereitschaften eingeteilt warst und krank wirst, müssen diese geplanten Zuschläge mit ausgezahlt werden.
- Was zählt nicht dazu? Vergütungen für spontane Überstunden, die du eventuell gemacht hättest, sowie einmalige Sonderzahlungen oder Spesenabgeltungen (z. B. Fahrtkosten) fließen nicht in die Berechnung ein.
Welche Voraussetzungen und Sonderfälle gelten bei der Entgeltfortzahlung?
Die vierwöchige Wartezeit zu Beginn
Wenn du einen neuen Job anfängst und direkt in der zweiten Woche krank wirst, zahlt der Betrieb dein Gehalt noch nicht weiter. Das Gesetz sieht eine Wartezeit von vier Wochen vor. Erst wenn du vier Wochen ununterbrochen im selben Betrieb beschäftigt bist, greift der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgebenden. Wirst du vorher krank, springt in der Regel deine gesetzliche Krankenkasse mit dem sogenannten Krankengeld ein.
Meldepflicht und ärztlicher Nachweis
Um deinen Anspruch auf Bezahlung nicht zu gefährden, musst du zwei zentrale Pflichten erfüllen:
- Unverzügliche Meldung: Du musst dem Betrieb sofort (in der Regel vor deinem eigentlichen Arbeitsbeginn) mitteilen, dass du krank bist und wie lange du voraussichtlich ausfällst.
- Nachweispflicht: Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, musst du spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Achtung: Arbeitgebende haben das rechtliche Privileg, diesen Nachweis auch schon ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen!
Ausschluss bei Eigenverschulden
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gilt nur bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit. Hast du deine Verletzung grob selbst verschuldet, entfällt die Zahlungspflicht des Betriebs. Ein normaler Sportunfall (z. B. beim Fußball umgeknickt) gilt als unverschuldet. Fährst du jedoch stark alkoholisiert mit einem E-Scooter, baust einen Unfall und brichst dir den Arm, gilt dies als Eigenverschulden. Auch Verletzungen, die bei der Ausübung einer riskanten Nebentätigkeit oder bei einer Schlägerei (die du selbst provoziert hast) entstehen, können zum Verlust der Entgeltfortzahlung führen.
Sonderfälle: Krankheit im Urlaub und Kuraufenthalte
Aus deinem Vorwissen zum Bundesurlaubsgesetz weißt du, dass Urlaub der Erholung dient. Wirst du während deines genehmigten Urlaubs krank, greift eine wichtige Schutzfunktion: Wenn du deine Krankheit durch ein ärztliches Attest (AU) nachweist, werden dir die Krankheitstage nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet. Du bekommst für diese Tage Entgeltfortzahlung und die Urlaubstage werden dir gutgeschrieben. Ebenso sichert das EntgFG dein Gehalt, wenn du eine ärztlich verordnete medizinische Rehabilitation (Kuraufenthalt) antrittst. Auch hier hast du Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
Die Sechs-Wochen-Grenze und das Krankengeld
Die Entgeltfortzahlung durch den Betrieb ist pro Krankheitsfall auf maximal sechs Wochen (42 Tage) begrenzt. Bist du wegen derselben Krankheit länger arbeitsunfähig, endet die Zahlung durch den Betrieb. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt deine gesetzliche Krankenkasse und zahlt dir Krankengeld. Dieses Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, fällt jedoch geringer aus als dein reguläres Bruttogehalt (meist etwa 70 % des Brutto- bzw. 90 % des Nettogehalts). Wirst du später wegen einer völlig anderen Krankheit erneut krank, beginnt die Sechs-Wochen-Frist für die Entgeltfortzahlung wieder von vorn.
Teste dein Wissen
Du brichst dir beim Sport das Bein und fällst als IT-Auszubildende:r für fünf Wochen aus. Wie ist deine Bezahlung in dieser Zeit gesetzlich geregelt?