Arbeitszeitgesetz

Was regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)?

Schutz der Gesundheit und Sicherheit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dient dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten durch die Begrenzung ihrer Arbeitszeit und die Festlegung ausreichender Erholungsphasen (§ 1 ArbZG). Eine ausgewogene Balance zwischen Arbeitsphasen und Ruhezeiten ist entscheidend für die langfristige Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmenden. Ein Beispiel aus dem Krankenhaus verdeutlicht dies: Pflegekräfte, die regelmäßig sehr lange Schichten leisten, sind einem erhöhten Risiko für Konzentrationsfehler ausgesetzt, was nicht nur ihrer eigenen Gesundheit, sondern auch der Sicherheit der Patient:innen schaden kann.

Geltungsbereich und Ausnahmen

Das ArbZG gilt gemäß § 2 ArbZG für alle Beschäftigten in Deutschland, unabhängig von der Art ihres Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit, befristete oder geringfügige Beschäftigung). Ausgenommen sind unter anderem leitende Angestellte mit eigenverantwortlicher Arbeitszeitgestaltung (§ 5 Abs. 3 BetrVG) sowie bestimmte Berufsgruppen wie Seearbeitende, für die Sonderregelungen gelten (§ 18 ArbZG).

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Wie werden Beschäftigte geschützt?

Arbeitszeiten

Die werktägliche Arbeitszeit ist gemäß § 3 ArbZG grundsätzlich auf acht Stunden begrenzt. Unter bestimmten Bedingungen kann sie auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, sofern im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen weiterhin nur acht Stunden werktäglich gearbeitet werden. Ein IT-Unternehmen könnte zum Beispiel während eines wichtigen Projekts vorübergehend längere Arbeitszeiten einführen, muss jedoch in den darauffolgenden Wochen den Ausgleich sicherstellen.

Pausen

Arbeitnehmende, die länger als sechs Stunden arbeiten, haben Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden auf mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Die Pausen dürfen in Zeitabschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden und sollen der Erholung dienen – sie dürfen daher in der Regel nicht am Arbeitsplatz verbracht werden.

Ruhezeiten

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Beschäftigte eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einhalten (§ 5 ArbZG). In Ausnahmefällen, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, kann diese Ruhezeit verkürzt werden, sofern ein angemessener Ausgleich erfolgt (vgl. § 5 Abs. 2 ArbZG). Ein Beispiel: In einer Pflegeeinrichtung kann die Ruhezeit im Einzelfall auf zehn Stunden reduziert werden, wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraums ein entsprechender Freizeitausgleich gewährt wird.

Nacht- und Schichtarbeit

Für Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr gelten besondere Schutzvorschriften (§ 2 Abs. 3 ArbZG). Nachtarbeitende haben Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen, Entgeltzuschläge oder zusätzliche freie Tage und eine an ihre besondere Belastung angepasste Arbeitszeitgestaltung (§ 6 ArbZG). Ein Produktionsbetrieb mit Dreischichtsystem muss unter anderem gewährleisten, dass Beschäftigte zwischen ihren Schichten ausreichend Pause haben und regelmäßig gesundheitlich untersucht werden.

Sonn- und Feiertagsarbeit

Arbeit an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist gemäß § 9 ArbZG grundsätzlich verboten, da diese Tage der Erholung und dem sozialen Leben vorbehalten sind. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, zum Beispiel für Branchen, die eine durchgehende Versorgung oder Dienstleistung erbringen müssen (z. B. Krankenhäuser, Gastronomie, Verkehrsbetriebe). In diesen Fällen ist ein Ersatzruhetag zu gewähren (§ 11 ArbZG). Ein Hotelbetrieb, der auch sonntags Gäste versorgt, muss sicherstellen, dass die Mitarbeitenden entweder einen anderen freien Tag innerhalb von zwei Wochen bekommen oder entsprechend entschädigt werden.

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Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Bußgelder und Strafen

Arbeitgebende, die gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes verstoßen, riskieren nach § 22 ArbZG empfindliche Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Sollte ein Verstoß wiederholt auftreten oder die Gesundheit der Beschäftigten erheblich gefährdet werden, kann gemäß § 23 ArbZG sogar eine strafrechtliche Verfolgung drohen. Ein Restaurant, das systematisch die Ruhezeiten seiner Servicekräfte unterschreitet und dadurch dauerhafte Überlastungen verursacht, muss mit hohen Geldbußen oder zusätzlichen behördlichen Auflagen rechnen.

Kontrollen durch Aufsichtsbehörden

Die Einhaltung des ArbZG wird von staatlichen Stellen (z. B. Gewerbeaufsichtsämtern oder Arbeitsschutzbehörden) überwacht (§ 17 ArbZG). Sie führen Betriebsbesichtigungen durch, prüfen die Arbeitszeiterfassung und können bei Verstößen Anordnungen zur Beseitigung der Mängel treffen. Werden die Vorschriften missachtet, können die Behörden den Betrieb vorübergehend schließen, bis die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wieder sichergestellt ist.

Rechte der Beschäftigten

Beschäftigte haben das Recht, Verstöße gegen das ArbZG zu melden, ohne Nachteile befürchten zu müssen (§ 17 Abs. 2 ArbZG). Sie können sich an den Betriebsrat, die zuständige Aufsichtsbehörde oder direkt an die Arbeitgebenden wenden. Kommt es durch Verstöße gegen das ArbZG zu gesundheitlichen Schäden oder anderen Nachteilen, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen möglich. Dieses Beschwerderecht soll sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben im betrieblichen Alltag tatsächlich Beachtung finden und die Beschäftigten bei Problemen nicht rechtlos dastehen.

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Lernziele

  • die Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) abzurufen, indem die gesetzlichen Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten, Mindestpausen und Ruhezeiten sowie die besonderen Regelungen für Nacht- und Schichtarbeit systematisch dargestellt werden.
  • den Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erklären, indem die Geltung für alle Beschäftigten und Arbeitgebenden sowie die Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten beschrieben werden.
  • die Ziele des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) interpretieren, indem die grundlegenden Schutzziele für die Gesundheit der Beschäftigten sowie die Verpflichtung zur Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen und der Ruhezeiten analysiert werden.
  • die Konsequenzen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erklären, indem die möglichen Sanktionen für Arbeitgebende, die Rolle der Aufsichtsbehörden und die Bedeutung für die betroffenen Beschäftigten dargestellt werden.

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