Arbeitsschutzgesetz

Was regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)?

Sicherheit und Gesundheit

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zielt darauf ab, Beschäftigte vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen und ihre Gesundheit nachhaltig zu erhalten. Es fordert von Arbeitgebenden nicht nur das Beseitigen bereits vorhandener Gefahren in allen Tätigkeitsbereichen, sondern auch vorausschauendes Handeln, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren (§§ 1-3 ArbSchG). Ein Produktionsunternehmen muss beispielsweise seine Maschinen mit Schutzvorrichtungen ausstatten und regelmäßig prüfen, ob sich neue Gefährdungen ergeben haben.

Geltungsbereich des ArbSchG

Das Arbeitsschutzgesetz findet in nahezu allen Beschäftigungsverhältnissen Anwendung. Es schützt Arbeitnehmende, Auszubildende, verbeamtete Personen, Richter:innen, Soldat:innen sowie Beschäftigte in Behindertenwerkstätten und arbeitnehmerähnliche Personen. Ausgenommen sind lediglich Hausangestellte in Privathaushalten sowie bestimmte Tätigkeiten wie Seeschifffahrt und Bergbau, für die eigene Regelungen bestehen. Ob ein Betrieb nur wenige oder viele Beschäftigte hat, spielt keine Rolle – das ArbSchG gilt unabhängig von der Unternehmensgröße (§ 2 Abs. 2 – 3 ArbSchG).

Wie werden Beschäftigte geschützt?

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage

Die Gefährdungsbeurteilung bildet den Kern jedes betrieblichen Arbeitsschutzkonzepts (§§ 4, 5 ArbSchG). Dabei analysiert das Unternehmen sämtliche Arbeitsbereiche systematisch auf mögliche Gefährdungen. In einem Lagerbetrieb werden beispielsweise Verkehrswege, die Bedienung von Flurförderzeugen oder das Heben schwerer Lasten überprüft. Auf Basis dieser Beurteilung leitet das Unternehmen Schutzmaßnahmen ab, wie etwa den Einsatz von Hebehilfen oder das Einrichten separater Fahrwege für Stapler und Fußverkehr.

Beteiligung und Mitsprache

Das Arbeitsschutzgesetz sichert den Beschäftigten umfassende Beteiligungsrechte zu (§§ 15, 16 ArbSchG). Sie müssen über erkannte Gefährdungen informiert und zu geplanten Schutzmaßnahmen angehört werden. Bei Unregelmäßigkeiten können sie sich an ihre Vorgesetzten, den Betriebsrat oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. Ein:e Produktionsmitarbeiter:in hat beispielsweise das Recht und die Pflicht, auf defekte Schutzeinrichtungen hinzuweisen und deren Reparatur einzufordern. Diese aktive Einbindung ist wichtig, da die Beschäftigten die Expertise für ihre Arbeitsplätze besitzen und Gefährdungen oft als Erste erkennen.

Weitere Pflichten

Arbeitgebende müssen ihre Beschäftigten regelmäßig unterweisen (§ 12 ArbSchG). Wer in einem Chemielabor arbeitet, wird beispielsweise im Umgang mit Gefahrstoffen, Schutzkleidung und Notfallmaßnahmen geschult. Ebenso müssen Unternehmen eine strukturierte Organisation des Arbeitsschutzes etablieren, etwa mit Arbeitsschutzbeauftragten, Notfallplänen und entsprechenden Dokumentationen.

Welche Konsequenzen haben Verstöße?

Rechtliche Folgen

Bei gravierenden Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz können Aufsichtsbehörden wie die Gewerbeaufsicht den Betrieb ganz oder teilweise stillegen. Arbeitgebende müssen mit Bußgeldern oder bei grober Fahrlässigkeit sogar mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen (§§ 22, 25, 26 ArbSchG). Kommt es etwa auf einer Baustelle durch fehlende Absturzsicherungen zu Unfällen, drohen neben Schadenersatzforderungen auch empfindliche Strafen für die Verantwortlichen.

Betriebliche Auswirkungen

Mangelhafte Sicherheit am Arbeitsplatz verursacht neben rechtlichen Konsequenzen auch erhebliche betriebliche Kosten. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten führen zu Produktionsausfällen und steigenden Versicherungsbeiträgen. Umgekehrt senkt ein vorbildlicher Arbeitsschutz die Fehlzeiten, steigert die Motivation der Beschäftigten und verbessert das Unternehmensimage. Investitionen in sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zahlen sich daher für alle Beteiligten aus.

Lernziele

  • den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erklären, indem die Geltung für alle Beschäftigten und Arbeitgebenden sowie die Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten beschrieben werden.
  • die Ziele des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) interpretieren, indem die grundlegenden Schutzziele für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen analysiert werden.
  • die Konsequenzen bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erklären, indem die möglichen Sanktionen für Arbeitgebende, die Rolle der Aufsichtsbehörden und die Bedeutung für die betroffenen Beschäftigten dargestellt werden.
  • die Pflichten der Arbeitgebenden nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erklären, indem die Verpflichtungen zur Gefährdungsbeurteilung, Unterweisen der Beschäftigten, Bereitstellen geeigneter Arbeitsmittel und Organisation des Arbeitsschutzes systematisch dargestellt werden.
  • die Mitwirkungsrechte der Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erklären, indem die Rechte zur Information, Anhörung und Beteiligung bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie die Möglichkeit zur Beschwerde bei Gefährdungen beschrieben werden.

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