Arbeitsrecht

Was ist Arbeitsrecht?

Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsrecht bildet das rechtliche Fundament für die Beziehungen zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden und schafft einen verbindlichen Rahmen für faire Arbeitsbedingungen. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeitenden zu flexiblen Arbeitszeiten einteilen möchte, gibt das Arbeitsrecht hierfür klare Grenzen vor (z. B. Höchstarbeitszeiten oder vorgeschriebene Ruhezeiten). Diese Vorgaben schützen die Gesundheit der Beschäftigten und schaffen zugleich Rechtssicherheit für das Unternehmen.

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen einzelnen Arbeitnehmenden und ihren Arbeitgebenden, etwa durch Arbeitsverträge. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit den Rechten von Gruppen, etwa Gewerkschaften und Betriebsräten. Diese können beispielsweise in Tarifverträgen Löhne und Arbeitszeiten für alle Mitarbeitenden einer Branche aushandeln oder in Betriebsvereinbarungen betriebsinterne Regelungen (z. B. Schichtpläne) mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Ein Automobilhersteller verhandelt beispielsweise mit einer Gewerkschaft (kollektives Arbeitsrecht) einen Tarifvertrag über höhere Löhne, während die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses für die einzelnen Mitarbeitenden im Arbeitsvertrag (individuelles Arbeitsrecht) geregelt wird.

Schutzfunktion des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht erfüllt eine wichtige Schutzfunktion für Arbeitnehmende, da es Mindeststandards für Arbeitsbedingungen und fairen Umgang im Betrieb setzt. So verhindert es beispielsweise unberechtigte Kündigungen und legt fest, dass Löhne pünktlich zu zahlen sind. Ohne das Arbeitsrecht könnten Unternehmen Beschäftigte ohne triftigen Grund entlassen. Dank klarer Vorschriften – z. B. im Kündigungsschutz – haben beide Seiten feste Regeln und Sicherheiten darüber, wie ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann.

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Wie beeinflusst das Arbeitsrecht Arbeitsverträge?

Gesetzliche Mindestanforderungen

Arbeitsverträge dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und müssen Mindeststandards einhalten. Sie legen u. a. fest, dass Arbeitnehmende ein Recht auf eine angemessene Vergütung, Urlaub und einen sicheren Arbeitsplatz haben, während sie verpflichtet sind, ihre Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erbringen. Arbeitgebende wiederum haben das Weisungsrecht und müssen beispielsweise Löhne zahlen und die geltenden Arbeitszeitregelungen einhalten. Diese Vorgaben können nicht ausgehebelt werden. Ein Café könnte z. B. keinen Vertrag anbieten, der nur drei Urlaubstage im Jahr vorsieht, wenn gesetzlich mehr Anspruch besteht. Das Arbeitsrecht schützt so die grundlegenden Rechte der Beschäftigten und stellt sicher, dass Arbeitgebende faire Bedingungen einhalten.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Das Arbeitsrecht wird nicht nur durch allgemeine Gesetze bestimmt. Tarifverträge, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aushandeln, setzen verbindliche Standards für ganze Branchen oder Berufsgruppen. Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgebenden können zudem weitere Details regeln, etwa Schichtmodelle oder zusätzliche Freistellungen. Solche kollektiven Regelungen haben Vorrang vor individuellen Vereinbarungen, soweit sie für die Mitarbeitenden vorteilhafter sind. In einem tarifgebundenen Chemieunternehmen kann somit das Gehalt sowohl durch das Gesetz (z. B. Mindestlohn) als auch durch den Branchentarifvertrag (Chemie-Tarifvertrag) und betriebsinterne Vereinbarungen bestimmt werden.

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Lernziele

  • die Bedeutung des Arbeitsrechts für Arbeitnehmende und Arbeitgebende interpretieren, indem die Schutzfunktionen für Arbeitnehmende und die Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen sowie die Bedeutung für die Rechtssicherheit und Konfliktlösung analysiert werden.
  • individuelles und kollektives Arbeitsrecht vergleichen, indem die Unterschiede in den Regelungsbereichen und die jeweiligen Rechtsquellen sowie die Bedeutung für die Arbeitsbeziehungen dargestellt werden.
  • den Einfluss des Arbeitsrechts auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen erklären, indem die gesetzlichen Mindestanforderungen, die Bedeutung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie die Grenzen der Vertragsfreiheit beschrieben werden.
  • die grundlegenden Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden abzurufen, indem die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsschutz und Mitbestimmung sowie die Pflichten zur Arbeitsleistung und Fürsorge umrissen werden.