Mindestlohngesetz
Was ist das Mindestlohngesetz (MiLoG)?
Bedeutung des Mindestlohns
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) legt eine gesetzliche Lohnuntergrenze fest, die für alle Arbeitnehmenden in Deutschland gilt (§ 1 Abs. 1 MiLoG). Die Mindestlohnkommission, bestehend aus Vertreter:innen der Arbeitgebenden, Gewerkschaften und Wissenschaft, überprüft alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns und spricht Empfehlungen für dessen Anpassung aus (§§ 4-10 MiLoG). Diese gesetzliche Regelung soll ein existenzsicherndes Einkommen garantieren und vor Lohndumping schützen. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmenden ab 18 Jahren, unabhängig von Branche oder Beschäftigungsform – also auch für geringfügig Beschäftigte und Teilzeitarbeitende (§ 22 MiLoG).
Kontrolle und Konsequenzen bei Verstößen
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls überwacht durch regelmäßige Kontrollen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden, zudem droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen (§ 21 MiLoG). Wenn beispielsweise ein Gastronomiebetrieb seinen Servicekräften weniger als den Mindestlohn zahlt und dies durch manipulierte Arbeitszeitaufzeichnungen verschleiert, drohen nicht nur Nachzahlungen, sondern auch empfindliche Strafen. Betroffene Arbeitnehmende können sich an die FKS wenden und haben einen einklagbaren Anspruch auf Nachzahlung der Differenz zum Mindestlohn (§ 3 MiLoG).
Wie wird das MiLoG angewendet?
Berechnung und Dokumentation
Der Mindestlohn wird auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden überprüft (§ 1 Abs. 2 MiLoG). Ein Beispiel: Eine Reinigungskraft arbeitet 30 Stunden pro Woche bei einem Monatsgehalt von 1.400 Euro brutto. Bei durchschnittlich 130 Arbeitsstunden pro Monat (30 Stunden × 4,33 Wochen) ergibt sich ein Stundenlohn von 10,77 Euro. Da dieser unter dem aktuellen Mindestlohn liegt, muss das Gehalt entsprechend angepasst werden. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie monatlich anteilig ausgezahlt werden (§ 2 MiLoG). Arbeitgebende sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten genau zu dokumentieren und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 17 MiLoG). Dies gilt besonders in Branchen mit erhöhtem Risiko für Schwarzarbeit wie dem Baugewerbe, der Gastronomie oder der Gebäudereinigung.
Ausnahmen vom Mindestlohn
Das Gesetz sieht für bestimmte Personengruppen Ausnahmen vor. Nicht unter den Mindestlohn fallen Auszubildende, deren Vergütung sich nach dem Berufsbildungsgesetz richtet, sowie Praktikant:innen in Pflichtpraktika während der Ausbildung oder in freiwilligen Praktika unter drei Monaten (§ 22 Abs. 1 MiLoG). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (§ 2 JArbSchG) ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten nicht als Arbeitnehmer:innen und sind vom Mindestlohn ausgenommen (§ 22 Abs. 2 MiLoG). Ehrenamtlich Tätige sind ebenfalls ausgenommen, da sie ohne Vergütungserwartung arbeiten. Für Langzeitarbeitslose besteht in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung eine Ausnahmeregelung, um ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern (§ 22 Abs. 4 MiLoG).
Lernziele
- die Ausnahmen vom Mindestlohngesetz (MiLoG) veranschaulichen, indem die spezifischen Regelungen für Praktikant:innen, Auszubildende, ehrenamtlich Tätige und Langzeitarbeitslose sowie deren Begründungen und Auswirkungen auf die betroffenen Personengruppen dargestellt werden.
- die Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) veranschaulichen, indem die Berechnung des Mindestlohns, die Berücksichtigung von Sonderzahlungen und die Dokumentationspflichten anhand konkreter Fallbeispiele dargestellt werden.
- die Bedeutung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) interpretieren, indem die gesetzlichen Regelungen zur Lohnuntergrenze, deren Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und die Einkommenssituation sowie die Bedeutung für den Arbeitsmarkt und den Wettbewerb systematisch dargestellt werden.
- die Folgen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) veranschaulichen, indem die rechtlichen Konsequenzen für Arbeitgebende, die Möglichkeiten der Durchsetzung für Arbeitnehmende und die Rolle der Kontrollbehörden anhand konkreter Fallbeispiele dargestellt werden.