Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?
Ziel und Bedeutung des AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schafft die rechtliche Grundlage für ein diskriminierungsfreies Arbeitsleben. Es soll sicherstellen, dass niemand aufgrund geschützter Merkmale benachteiligt wird. Ein Technologieunternehmen muss beispielsweise bei der Besetzung von Führungspositionen ausschließlich nach Qualifikation und Eignung entscheiden, nicht nach Geschlecht oder Herkunft.
Geschützte Merkmale und Anwendungsbereiche
Das AGG definiert sieben zentrale Merkmale, die besonderen Schutz genießen: "Rasse", ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Diese Merkmale dürfen weder bei der Personalauswahl noch bei Beförderungen oder Kündigungen eine Rolle spielen.
Welche Pflichten haben Arbeitgebende nach dem AGG?
Präventive Maßnahmen und Schulungen
Arbeitgebende müssen aktiv Diskriminierung vorbeugen und ihre Mitarbeitenden regelmäßig schulen. Ein internationales Unternehmen könnte beispielsweise ein verpflichtendes Online-Training zum Thema unbewusste Vorurteile einführen und Führungskräfte speziell in diskriminierungsfreier Personalauswahl schulen. Zusätzlich sind Arbeitsprozesse und -strukturen regelmäßig auf mögliche diskriminierende Elemente zu überprüfen und anzupassen.
Beispiel: Stellenanzeigen
Das AGG schreibt vor, dass Stellenanzeigen diskriminierungsfrei formuliert werden müssen. Unzulässig sind Angaben wie "junger Bewerber unter 35 gesucht" oder "nur männliche Teamplayer", da sie Menschen bestimmter Gruppen (Alter, Geschlecht) ausschließen. Erlaubt sind hingegen Formulierungen, die auf fachliche Kompetenzen abzielen, etwa "Berufserfahrung im Projektmanagement" oder "gute Kommunikationsfähigkeit". Ein Unternehmen kann zudem die Neutralität durch anonyme Bewerbungsverfahren verbessern, damit eine Auswahl ausschließlich nach Fähigkeiten und Qualifikation erfolgt.
Beschwerdemanagement und Schutzmaßnahmen
Jedes Unternehmen muss eine unabhängige Beschwerdestelle einrichten, die Diskriminierungsvorwürfe vertraulich und professionell bearbeitet. Ein mittelständisches Unternehmen könnte beispielsweise eine externe Ansprechperson (Ombudsperson) beauftragen, die als neutrale Anlaufstelle für Beschwerden dient. Bei Verstößen gegen das AGG drohen nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch Reputationsschäden und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen.
Welche Rechte haben Beschäftigte bei Diskriminierung?
Beschwerderecht und Beweislast
Beschäftigte haben das Recht, sich gegen Diskriminierung zu wehren und Beschwerde einzulegen. Die Beweislast ist dabei zu ihren Gunsten erleichtert: Sie müssen lediglich Indizien für eine Diskriminierung vorlegen, während der Arbeitgebende beweisen muss, dass keine Diskriminierung vorlag. Ein Beispiel: Wenn eine qualifizierte Bewerberin nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft abgelehnt wird, muss der Arbeitgebende nachweisen, dass die Ablehnung aus anderen, sachlichen Gründen erfolgte.
Ansprüche und Fristen
Bei festgestellter Diskriminierung haben Betroffene Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung der Benachteiligung und gegebenenfalls Schadensersatz. Diese Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Ein praktisches Beispiel: Eine Mitarbeiterin, die aufgrund ihres Geschlechts bei einer Beförderung übergangen wurde, kann nicht nur die diskriminierende Behandlung stoppen lassen, sondern auch eine Entschädigung für den entgangenen Karriereschritt fordern.
Lernziele
- die Anwendungsbereiche des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erklären, indem die geschützten Merkmale (Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) und die betroffenen Bereiche (Beschäftigung, Berufsausbildung, Arbeitsbedingungen, Kündigung) systematisch dargestellt werden.
- die Pflichten der Arbeitgebenden nach dem AGG erklären, indem die Verpflichtung zur Prävention von Diskriminierung, die Schulung der Mitarbeitenden und das Einrichten von Beschwerdestellen sowie die Konsequenzen bei Verstößen systematisch dargestellt werden.
- die Rechte der Beschäftigten bei Diskriminierung erklären, indem die Beschwerdemöglichkeiten, die Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz sowie die Beweislastregelungen und Fristen systematisch dargestellt werden.
- das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) interpretieren, indem das Fördern der Gleichbehandlung und das Verhindern von Diskriminierung im Arbeitsleben analysiert werden.
- das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Stellenanzeigen veranschaulichen, indem erlaubte und nicht erlaubte Formulierungen in Stellenanzeigen analysiert und konkrete Beispiele für diskriminierungsfreie und diskriminierende Stellenanzeigen erstellt werden.