Diensleistungsverträge
Was ist ein Dienstvertrag?
Die Hauptpflichten der Vertragsparteien
Ein Dienstvertrag verpflichtet beide Seiten zu bestimmten Leistungen: Die eine Partei erbringt die Dienstleistung, die andere zahlt dafür (§ 611 Abs. 1 BGB). Das Besondere: Geschuldet wird nur die sorgfältige Durchführung, nicht ein bestimmter Erfolg. Ein Beispiel macht den Unterschied klar: Eine Nachhilfelehrkraft verpflichtet sich, den Stoff gut zu erklären und sich um das Verständnis bei der lernenden Person zu bemühen. Sie kann aber nicht garantieren, dass diese die nächste Mathearbeit mit einer Eins schreibt. So schuldet auch ein Arzt oder Ärztin eine gewissenhafte Untersuchung und Behandlung nach aktuellem medizinischem Standard, kann aber keine Heilung versprechen.
Einmalige Dienstleistungen
Einmalige Dienstverträge werden durch eine einzelne Leistung erfüllt. Ein typisches Beispiel hierfür ist ein Friseurbesuch: Du lässt dir die Haare schneiden (Dienstleistung) und zahlst den vereinbarten Preis – fertig. Ein anderes Beispiel ist eine einzelne Massage: Man behandelt dich eine Stunde lang und du bezahlst dafür. Nach der Behandlung ist der Vertrag erfüllt.
Wiederkehrende Dienstleistungen
Bei wiederkehrenden Dienstverträgen wird die Leistung regelmäßig über einen längeren Zeitraum erbracht. Ein typisches Beispiel ist dein Handyvertrag: Du zahlst jeden Monat einen festen Betrag und kannst dafür telefonieren und surfen. Oder denk an ein Fitnessstudio: Gegen monatliche Zahlung darfst du die Geräte nutzen, an Kursen teilnehmen und dich beraten lassen. Auch ein Wartungsvertrag für deine Heizung ist ein wiederkehrender Dienstvertrag: Man kommt regelmäßig zur Kontrolle und du zahlst dafür einen vereinbarten Preis.
Lernziele
- verschiedene Arten von Dienstverträgen veranschaulichen, indem die wesentlichen Merkmale von einmaligen und wiederkehrenden Dienstleistungen anhand konkreter Beispiele dargestellt werden.
- die Hauptpflichten der Vertragsparteien erklären, indem die Verpflichtungen der Dienstverpflichteten Partei zur Leistung der versprochenen Dienste und der Dienstberechtigten Partei zur Zahlung der vereinbarten Vergütung beschrieben werde.