Sonstige Gesellschaften

Was ist eine Genossenschaft?

Genossenschaften – Gemeinsam stark

Eine Genossenschaft ist eine besondere Wirtschaftsform, die auf dem Prinzip der Selbsthilfe durch Gemeinschaft basiert. Im Mittelpunkt steht die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder. Stell dir vor, du und deine Freund:innen gründet eine Einkaufsgemeinschaft, um bessere Preise zu erzielen oder gemeinsam ein Wohnprojekt zu realisieren. In einer Genossenschaft sind die Beteiligten nicht bloß Kund:innen oder Investor:innen, sondern Mitglieder, die aktiv am Geschehen teilnehmen. Besonders im Bereich der Wohnungswirtschaft zeigt sich die Stärke des genossenschaftlichen Prinzips: Wohnungsbaugenossenschaften ermöglichen ihren Mitgliedern bezahlbaren und sicheren Wohnraum.

Wie funktioniert eine Genossenschaft?

Die demokratische Struktur bildet das Fundament jeder Genossenschaft. Durch die Einzahlung von Geschäftsanteilen erwerben die Mitglieder Stimmrechte. Dabei gilt das Prinzip: „Ein Mitglied – eine Stimme“, unabhängig von der Höhe der Einlage. Die oberste Entscheidungsinstanz ist die General- oder Mitgliederversammlung, in der grundlegende Entscheidungen getroffen und der Vorstand gewählt werden. Der Vorstand leitet die Geschäfte der Genossenschaft und ist den Mitgliedern gegenüber rechenschaftspflichtig. Oft gibt es zudem einen Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung kontrolliert.

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Was ist ein Verein?

Vereine – Gemeinsam für ein Ziel

Der eingetragene Verein verkörpert das Grundprinzip bürgerschaftlichen Engagements in unserer Gesellschaft. Diese Rechtsform ermöglicht es Menschen, sich für gemeinsame Interessen oder gesellschaftliche Anliegen zu organisieren. Die Bandbreite reicht von Sportvereinen über Kulturinitiativen bis hin zu Sozialverbänden. Vereine sind häufig gemeinnützig, genießen steuerliche Vorteile und können Spendenquittungen ausstellen.

Wie funktioniert ein Verein?

Die Vereinsstruktur basiert auf dem Zusammenspiel verschiedener Organe. Die Mitgliederversammlung als oberstes Entscheidungsgremium wählt den Vorstand und bestimmt die grundsätzliche Ausrichtung des Vereins. Der gewählte Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach außen. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und bei gemeinnützigen Vereinen auch durch öffentliche Förderungen. Transparenz und demokratische Entscheidungsprozesse prägen die Vereinsarbeit. Ein lokaler Umweltschutzverein veranschaulicht diese Struktur: Die Mitglieder entscheiden gemeinsam über Projekte, während der Vorstand diese umsetzt und die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherstellt.

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Was ist eine Stiftung?

Stiftungen – Für die Zukunft

Eine Stiftung ist eine besondere Form des gesellschaftlichen Engagements, bei der ein Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet wird. Anders als bei Vereinen oder Genossenschaften steht nicht die Mitgliederförderung im Vordergrund, sondern die nachhaltige Verfolgung des vom Stifter festgelegten Zwecks. Die Bertelsmann Stiftung illustriert dieses Prinzip: Das gestiftete Vermögen generiert Erträge, die in gesellschaftlich relevante Projekte in den Bereichen Bildung, Demokratie und Soziales fließen.

Wie funktioniert eine Stiftung?

Die Organisation einer Stiftung zeichnet sich durch ihre spezifische Governance-Struktur aus. Ein Vorstand oder Kuratorium verwaltet das Stiftungsvermögen und setzt den Stiftungszweck um. Die Stiftungsaufsicht der Länder überwacht die zweckgemäße Verwendung der Mittel. Das Stiftungsvermögen selbst bleibt unangetastet, während die erwirtschafteten Erträge die Stiftungsarbeit finanzieren.

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Welche Unterschiede gibt es?

Rechtliche Grundlagen

Genossenschaften, Vereine und Stiftungen unterscheiden sich deutlich in ihren rechtlichen Grundlagen und Haftungsregelungen. Genossenschaften basieren auf dem Genossenschaftsgesetz und haften mit ihrem Genossenschaftsvermögen. Die Mitglieder haften in der Regel nur mit ihrer Einlage. Vereine sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und haften ebenfalls mit dem Vereinsvermögen; die Mitglieder haften nicht persönlich, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Stiftungen sind in den Stiftungsgesetzen der Länder verankert und haften mit dem Stiftungsvermögen. Eine persönliche Haftung der Stifter:innen besteht nicht.

Organisation

Die Organisationsstrukturen variieren zwischen den Gesellschaftsformen. Genossenschaften fördern die Mitbestimmung durch das Prinzip „Ein Mitglied, eine Stimme“ und legen Wert auf demokratische Entscheidungsprozesse. Vereine haben eine klare Struktur mit Mitgliederversammlung und Vorstand, wobei die Mitglieder aktiv an Entscheidungen beteiligt sind. Stiftungen hingegen werden durch den Vorstand oder das Kuratorium geführt, ohne direkte Mitbestimmung durch Begünstigte oder die Öffentlichkeit.

Zweck

Genossenschaften dienen primär den wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Sie finden Anwendung in Bereichen wie Wohnen, Landwirtschaft oder Energieversorgung. Vereine setzen sich für vielfältige gemeinnützige Zwecke ein, von Sport und Kultur bis hin zu sozialen Initiativen. Stiftungen fokussieren auf die langfristige Förderung bestimmter Anliegen und können sowohl gemeinnützig als auch privat ausgerichtet sein.

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Lernziele

  • die Besonderheiten in der Unternehmensführung dieser Gesellschaftsformen interpretieren, indem die spezifischen Anforderungen an Mitbestimmung, demokratische Strukturen und Transparenz sowie deren Auswirkungen auf Entscheidungsprozesse untersucht werden.
  • die Merkmale der besonderen Gesellschaftsformen vergleichen, indem ihre gesetzlichen Anforderungen, Organisationsstrukturen und Zwecke gegenübergestellt werden.
  • die besonderen Gesellschaftsformen (Genossenschaften, Vereine, Stiftungen) erklären, indem ihre spezifischen Zweckbestimmungen mit Fokus auf Mitgliederorientierung, Gemeinnützigkeit und Vermögensbindung erläutert und mit Beispielen dargestellt werden.

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