Bundesurlaubsgesetz
Warum ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) wichtig?
Schutz der Gesundheit
Urlaub ist essenziell, um langfristig erholt und gesund zu bleiben. Durch regelmäßige Auszeiten kann das Stresslevel gesenkt und die Leistungsfähigkeit erhalten werden. Ohne ausreichende Erholung würden Arbeitskräfte nicht nur schneller ermüden, sondern auch ein höheres Risiko für gesundheitliche Probleme haben. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert Arbeitnehmenden einen gesetzlich verankerten Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und schützt so ihre Gesundheit und Arbeitskraft.
Gesetzlicher Mindesturlaub
Das BUrlG legt fest, dass eine arbeitnehmende Person bei einer Sechs-Tage-Woche einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr hat (§3 BUrlG). Werktage sind alle Kalendertage von Montag bis Samstag, es sei denn, es handelt sich um gesetzliche Feiertage. Verringerst du die wöchentlichen Arbeitstage, sinkt auch der Urlaubsanspruch entsprechend. Arbeitest du beispielsweise an fünf Tagen in der Woche, stehen dir mindestens 20 Urlaubstage (24 Werktage ÷ 6 × 5) jährlich zu. Häufig werden in Tarifverträgen oder im Arbeitsvertrag mehr Urlaubstage vereinbart, als das Gesetz verlangt.
Wie entsteht der Urlaubsanspruch?
Urlaubsantrag
Damit du deinen Urlaub auch tatsächlich nehmen kannst, stellst du in der Regel einen Urlaubsantrag. Der Urlaub darf nur verweigert werden, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder wenn soziale Belange anderer Arbeitnehmender Vorrang haben (§7 Abs. 1–2 BUrlG). Ein Einzelhandelsgeschäft kann beispielsweise während der umsatzstarken Vorweihnachtszeit nicht allen Mitarbeitenden gleichzeitig Urlaub gewähren. Bei Betriebsferien, etwa zwischen Weihnachten und Neujahr, können Arbeitgebende eine kollektive Urlaubsnahme anordnen, müssen dies aber rechtzeitig ankündigen und dürfen nicht den gesamten Jahresurlaub dafür aufbrauchen.
Wartezeit und Übertrag
Nach dem Gesetz entsteht der volle Urlaubsanspruch erst, wenn du sechs Monate im Betrieb beschäftigt bist (§4 BUrlG). Vor Ablauf dieser Wartezeit kannst du für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs geltend machen. Resturlaubstage solltest du grundsätzlich bis zum 31. Dezember des gleichen Jahres nehmen. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur in Ausnahmefällen gestattet, und dann muss der Urlaub bis spätestens 31. März genommen werden (§7 Abs. 3 BUrlG).
Erholung und Krankheitsfall
Passiert es, dass du während deines Urlaubs krank wirst, zählen die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht als genommene Urlaubstage (§9 BUrlG). Gleichzeitig darfst du aber auch keine Erwerbstätigkeiten ausüben, die dem Erholungszweck des Urlaubs widersprechen (§8 BUrlG). Dies stellt sicher, dass du die freie Zeit wirklich zum Krafttanken nutzt und erholt in den Arbeitsalltag zurückkehrst.
Lernziele
- den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) erklären, indem die gesetzlichen Mindestansprüche, die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeit und unterjährigem Eintritt sowie die Regelungen zur Wartezeit und zum Übertrag von Resturlaub systematisch dargestellt werden.
- die Anwendung des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) in der Praxis veranschaulichen, indem typische Konfliktsituationen wie Urlaubsanträge, Betriebsferien und Krankheit während des Urlaubs sowie deren rechtliche Lösungsmöglichkeiten anhand konkreter Fallbeispiele dargestellt werden.
- die Bedeutung des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) für Arbeitnehmende und Arbeitgebende interpretieren, indem die Schutzfunktion für Arbeitnehmende und die Bedeutung für die Gesundheit und Erholung der Beschäftigten analysiert werden.